Wegen Sendemast Schadenersatz und Schmerzensgeld gefordert (Allgemein)

Trebron, Donnerstag, 06.06.2013, 18:10 (vor 3968 Tagen) @ Lilith

Nein. Nur weil jemand was merkt, sollte er nicht gleich klagen dürfen.

Stop! Am Grundgesetz §19 darf nicht gerüttelt werden. Der § macht den Unterschied zur Diktatur.


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