Wegen Sendemast Schadenersatz und Schmerzensgeld gefordert (Allgemein)

Gast, Mittwoch, 06.03.2013, 12:31 (vor 4313 Tagen)

Der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden hat am Dienstag, den 5. März 2013, über eine Berufung entschieden, mit der die Klägerin von der Beklagten wegen des Betriebes einer Mobilfunksendeanlage Schadenersatz und Schmerzensgeld, die Feststellung über die Verpflichtung der Beklagten zum Ersatz aller entsprechenden zukünftigen materiellen und immateriellen Schäden sowie die Unterlassung elektromagnetischer Strahlung verlangt.

Die Beklagte betreibt in Wittichenau seit Dezember 2008 eine Mobilfunksendestation, die ausweislich der erteilten Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur die Anforderungen der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) erfüllt.

Die Klägerin behauptet, ihre Wohnung liege direkt im Strahlungsfeld der Mobilfunkanlage. Seit deren Inbetriebnahme im Dezember 2008 sei es für sie nahezu unmöglich, beschwerdefrei zu leben. Ihre Wohnung sei für sie praktisch nicht mehr nutzbar. Aufgrund der elektromagnetischen Strahlung sei sie arbeitsunfähig geworden. Daher sei ihr die Beklagte zum Schadenersatz, zur Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes von mindestens 10.000,00 € sowie zur Unterlassung verpflichtet.

Die Beklagte ist der Ansicht, die elektromagnetischen Felder seien als unwesentlich anzusehen, da die entsprechenden Grenzwerte bei Weitem unterschritten würden.

Das Landgericht Bautzen hat die Klage mit Urteil vom 26.06.2012 abgewiesen. Die Klägerin könne von der Beklagten weder Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld noch die Unterlassung elektromagnetischer Abstrahlung verlangen. Sie müsse die von der Mobilfunkanlage der Beklagten ausgehenden elektromagnetischen Felder entschädigungslos dulden.

Hiergegen richtet sich die Berufung der Klägerin, mit der sie ihre erstinstanzlichen Klageanträge weiter verfolgt.

A.L. ./. Telefonica Germany GmbH & Co. KG
Az: 9 U 1265/12

Quelle: Presse-Information des OLG Dresden

Kommentar: Welches Urteil das OLG Dresden gefällt hat, ist gegenwärtig noch nicht bekannt gemacht worden. Alles andere als eine Abweisung der Klage wäre allerdings eine große Überraschung.

Tags:
Recht, Aktenzeichen, Landgericht, Dresden, Oberlandesgericht, Schadenersatzklage, Schmerzensgeld, Sachsen


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