Das Recht auf angemessenen Versorgung (Allgemein)

Schutti @, Dienstag, 04.10.2005, 00:01 (vor 6813 Tagen) @ H. Lamarr

... von den Betreibern wird man dazu kaum was erfahren da die genaue

Netzplanung eher unter Betriebsgeheimnis fällt. Weniger wegen
Mobilfunkgegnern als wegen Mitbewerber.

Na also! :waving: Die Jungs (Mädels natürlich auch) auf der Betreiberseite
haben also genau das, was Sie, Schutti, uns Kritikern einfach nicht
zugestehen wollen: ein Hinterzimmer, um Dinge zu besprechen, die andere
nix angehen.

Würde ich nicht als Hinterzimmer deffinieren, eher schutz vor Mitbewerbern.
Ich kann ja auch nicht einfach dort hingehen und bekomme Infos oder werde eingeweiht.
Aber wenn Sie meinen.

Wir sparen uns solche Sachen, ihr braucht keinen Gegenwind, ihr fallt lieber alleine auf die Nasen. :-P


Schutti


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