Das Recht auf angemessenen Versorgung (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Montag, 03.10.2005, 00:47 (vor 6804 Tagen) @ Schutti

Nicht direkt. Aber unsonst wird den Betreibern nicht eine Mindestversorgung vorgeschrieben.

Eben, das ist es ja: Die Pflichtübung der Mindestversorgung haben die Betreiber in GER ja längst absolviert und sie versorgen darüber hinaus munter weiter und weiter und weiter ...

Gibt's eigentlich eine glaubwürdige Statistik darüber, ob und in welchem Maße die Sendeleistung vorhandener BTS'n im Zuge der fortschreitenden Netzverdichtung reduziert werden konnte? Wenn uns die Verdichtung immerzu als Segen verkauft wird, dann könnte man das ja mal mit handfesten nachprüfbaren Zahlen untermauern. Material dazu sollte mehr als genug vorhanden sein. Ihr Netzplaner müsste sowas doch locker aus dem Ärmel schütteln können. Oder wissen die Regulierer sowas?

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
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