Das Recht auf angemessenen Versorgung (Allgemein)

Schutti @, Montag, 03.10.2005, 00:35 (vor 6814 Tagen) @ H. Lamarr

"... Denn die Errichtung der Mobilfunkanlage auf dem streitigen Grundstück diene dem öffentlichen, durch das Grundgesetz geschützten Interesse an der flächendeckenden angemessenen und ausreichenden Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen..."

Stellt sich die Frage, was genau ist denn angemessen und ausreichend und gibt es diesbezüglich definierbare Obergrenzen?

Nicht direkt.
Aber unsonst wird den Betreibern nicht eine Nindestversorgung vorgeschrieben.
Man versucht Extreme zu verhindern damit nicht nur die Ballungszentren moderne Kommunikation bekommen sondern auch Orte ausserhalb davon.

Schutti


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