Das Recht auf angemessenen Versorgung (Allgemein)
... die Betreiber lassen sich recht wenig in die KArten blicken.
... von den Betreibern wird man dazu kaum was erfahren da die genaue Netzplanung eher unter Betriebsgeheimnis fällt. Weniger wegen Mobilfunkgegnern als wegen Mitbewerber.
Na also! Die Jungs (Mädels natürlich auch) auf der Betreiberseite haben also genau das, was Sie, Schutti, uns Kritikern einfach nicht zugestehen wollen: ein Hinterzimmer, um Dinge zu besprechen, die andere nix angehen.
--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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H. Lamarr,
03.10.2005, 00:32
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Schutti,
03.10.2005, 00:35
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H. Lamarr,
03.10.2005, 00:47
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Schutti,
03.10.2005, 01:39
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H. Lamarr,
03.10.2005, 23:53
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Schutti,
04.10.2005, 00:01
- Das Recht auf angemessenen Versorgung - H. Lamarr, 04.10.2005, 00:17
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