@ Aktivist, Hinweis auf achtes Gebot (Allgemein)

Aktivist, Freitag, 22.07.2005, 17:59 (vor 7308 Tagen) @ H. Lamarr

Na das ist ja was ganz feines, Punktekonto a´la Flensburg für die Inanspruchnahm des Rechtes auf freie Meinungsäußerung. Das zeigt ziemlich deutlich, welche Meinungen Sie gelten lassen.

Papperlapapp Grundgesetz. Hier bei uns gilt das achte Gebot, das hat ältere Rechte und ist stabil.

Wüßte zwar nicht, was das achte Gebot ( nach dem neuen oder alten Testament ? ) hiermit zu tun hat, hab es mir aber dennoch mal samt Erläuterung rausgesucht:

8. Du sollst nicht falsch Zeugnis reden ...
Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten.

Ursprünglich bezog sich dieses Gebot auf die Aussage vor Gericht, er betraf also die Rechtssprechung. Der Zeuge musste die Wahrheit sagen, damit kein Falscher zu Schaden kamm, sprich sein Leben, sein Besitz oder seinen guten Ruf verlor. Doch das Gebot kann aktuell sowohl auf die Rechtsprechung, als auch auf das alltägliche Leben bezogen werden, in dem die Rede über den Freund, Kollegen, Nachbarn, Verwandten diesen nicht beschädigen, verraten oder verleumdet soll. Das im Arbeitsleben stattfindende "mobben" steht für einen solchen Vorgang der Rufschädigung im Arbeitsleben.

Geht man jedoch ins alte Testament, dann heißt es dort: " Du sollst nicht stehlen." ( 2. Buch Mose; 20:1-17 )

Also, hab ich nun gelogen oder habe ich gestohlen ?
Bin mal auf die Antwort gespannt. Oder soll ich´s mir raussuchen ?
So nach dem Motto: Welches Schweinderl hätten´s denn gern "

Die Beantwortung eilt nicht, bin jetzt erstmal im (Aktiv-)Urlaub.


Gruss

AKTIVIST


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