@ Aktivist, Hinweis auf achtes Gebot (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 22.07.2005, 16:53 (vor 7143 Tagen) @ Aktivist

Na das ist ja was ganz feines, Punktekonto a´la Flensburg für die Inanspruchnahm des Rechtes auf freie Meinungsäußerung. Das zeigt ziemlich deutlich, welche Meinungen Sie gelten lassen.

Papperlapapp Grundgesetz. Hier bei uns gilt das achte Gebot, das hat ältere Rechte und ist stabil. Also: Entweder ..., oder ... (egal ob Aktivist oder Aktiver).

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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