Für Spiegelblog zu tendenziös und meinungsbeladen (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 20.12.2009, 01:16 (vor 5487 Tagen) @ H. Lamarr

Da bin ich mal gespannt, ob er mich gleich mit in den "Lerchl-Topf" schmeißt und meinen Senf, den ich vor ein paar Minuten auf Spiegelblog abgesondert habe, ebenso forsch entsorgt, wie bei Ihnen.

Auch ich bin nicht durchgekommen. Mein Kommentar wurde nicht freigeschaltet. Allerdings habe ich dazu von Herrn Engelbrecht eine Erklärung bekommen, die ich nachfolgend mit seinem Einverständnis einstelle.


Hallo Herr Schall,

danke für Ihren ausführlichen Kommentar, den ich aber nicht veröffentlichen kann. Dafür ist er mir zu tendenziös und meinungsbeladen. Vor allem liefern auch Sie keinen Beweis dafür, dass die Wiener Studien gefälscht wurden - und um nichts anderes geht es hier.

Wenn Sie dennoch nach wie vor der Auffassung sind, dass die Studien gefälscht sind, dann will ich auch Ihnen dies nicht nehmen. Am besten, Sie starten auf Ihren Website www. izgmf.de ein Forum, in dem Sie, wie Sie schreiben, dann "versuchen, über die Berechtigung der [xxx]vorwürfe ehrlich und wahrhaftig befinden". Dort können Sie dann so richtig noch mal bei Adam und Eva anfangen, was ich auf SPIEGELblog nicht möchte, da es dies bereits mehrfach geschehen ist - mit dem Ergebnis, dass es eben keine fundierten Beweise für die [xxx]vorwürfe gibt.

Aber nun, wenn Sie dann in Ihrem Forum zu einem Ergebnis gekommen sind, dann können Sie mir dies gerne mitteilen. Aber bitte in kompakter und faktenbezogener Form.

mfG

TE


Draufhin habe ich Herrn Engelbrecht geschrieben, dass es den ultimativen Beweis in Gestalt eines Geständnisses (von Prof. Rüdiger) nicht gäbe und deshalb das unspektakuläre mühsame Verfahren eines Indizienprozesses erforderlich sei. Seinen Wunsch nach kompakter und faktenbezogener Form kann ich zwar nachvollziehen, eine überzeugende Beweisführung auf einer halben Schreibmschinenseite wird es bei einem so komplexen Sachverhalt, wie dem [xxx]verdacht gegen zwei wichtige Alarmstudien, freilich nicht geben können. So benötigte Prof. Adlkofer z.B. nicht weniger als 21 Seiten, um auf die Feststellungsklage des IZgMF zu erwidern und seinen Standpunkt darzulegen. Das umstrittene Posting, um das der Rechtsstreit entbrannte, hatte nicht mal 25 Zeilen. Leicht vorstellbar, dass die Auseinandersetzung über den [xxx]verdacht ganze Aktenordner füllt.

[Hinweis [xxx] editiert aus Rechtsgründen 09.09.2011]

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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