Formaler Fehler (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 18.05.2008, 20:56 (vor 5838 Tagen) @ Doris

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ca. 2 km entfernt von Großbettling Zentrum

Aus sehr zuverlässigen Quelle habe ich erfahren, dass dies die Antenne ist, um die es geht. Warum kein Richtfunk vermerkt ist, weiß ich nicht. Aber aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die Eintragungen der Bundesnetzagentur wirklich zu einem hohen Prozentsatz sehr ungenau sind.

Zum Ortsrand von Großbettlingen muss die EMF schon 1,6 km zurück legen. Meiner Einschätzung nach ist unter diesen Umständen der Turm eher einer der Harmlosen. Da ist es aus gesundheitlicher Sicht völlig egal, ob da nun zwei Antennen mehr oder weniger drauf sind, die paar Mikrowatt in Großbettlingen werden niemanden krank machen. Das Gesundheitsthema bei diesem Wald-Standort hochzuspielen halte ich für grundverkehrt. Griffiger ist der formale Fehler, der in dieser Form nicht passieren darf. Denn zwei Antennen mehr als geplant, aber in nur 20 Meter Abstand, sind eben nicht egal. Dies aber beträfe dann eher die Standortbescheinigung und nicht einen Vertrag über eine Nutzungsbeschränkung, wie im Film. Aller Voraussicht nach gibt es also bei diesem Masten eine Diskrepanz zwischen Standortbescheinigung und Realität.

Dazu schreibt die BNetzA:

Anpassung
Die Standortbescheinigung ist keine statische, einmal erteilte Bescheinigung. Die Standortbescheinigung ist vielmehr das Ergebnis einer für jeden einzelnen Standort durchgeführten Bewertung, die mit jeder Änderung der Installation oder der Funkparameter angepasst wird, d.h. sie ist im Veränderungsfalle neu zu beantragen.

Überprüfung
Die Reg TP überprüft unregelmäßig und ohne Vorankündigung vor Ort Standorte von Funkanlagen, für die eine Standortbescheinigung erteilt wurde. Die Überprüfung wird von den Reg TP-Außenstellen bundesweit nach einheitlichen Vorgaben durchgeführt.
Überprüft wird die Übereinstimmung der Antragsdaten des Betreibers, die im Rahmen des Standortverfahrens gemacht wurden, mit der tatsächlichen Installation.

Wäre also eine neue Forderung seitens der Kritiker, dass das Überprüfungsverfahren geändert werden muss, damit Fälle der Zuwiderhandlung wie in Großbettlingen oder hier bei uns in München nicht nur zufällig ans Licht kommen.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Standortbescheinigung


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