Der kurze Weg zum Urteil (Allgemein)

Kuddel, Donnerstag, 04.10.2007, 23:46 (vor 6285 Tagen) @ H. Lamarr
bearbeitet von Kuddel, Freitag, 05.10.2007, 00:52

Die Kinds klagten dagegen, dass das Regierungspräsidium Dresden Ihren Widerspruch gegen die Erteilung der Baugenehmigung (für die Sendeanlage) zurückgewiesen hat. Bislang dachte ich, die Klage gehe eher in Richtung Körperverletzung (durch die Sendeanlage), was aber definitiv nicht der Fall ist.

Das ist verwirrend: Ich dachte, mit dem Rechtsstreit sollten die Grenzwerte erschüttert werden ?!?
Wurde also die Klage gegen die Zurückweisung des "Widerspruch gegen die Erteilung einer Baugenehmigung" von den Klägern mit gesundheitlichen Auswirkungen begründet ?

Zitat: Frau Kind in einem Brief an Herrn Tittmann mit Datum 13.Sept. 2004

Aufgrund unseres eindeutigen Beschwerdebildes und dokumentierter Blutbildveränderungen können wir wohl hoffentlich die Grenzwerte erschüttern.

Prof. Dr Klaus Buchner schrieb in seinem Spendenaufruf

Jetzt besteht eine realistische Chance, dass ein Gericht in der 2. Instanz die Gesundheitsschäden durch Mobilfunk anerkennt, denn 3 Versicherungen haben das bereits in diesem Einzelfall getan. Es liegen nämlich neue Fakten in Form von verschiedener Blutuntersuchungen vor, die bisher noch von keinem Gericht gewürdigt wurden. Weiterhin liegen eindeutige behördliche und wissenschaftliche Stellungnahmen vor. Deshalb hat dieser Prozess für uns aller große Bedeutung. Jedoch ist das finanzielle Risiko für eine Familie allein zu hoch.

Welche 3 Versicherungen haben eigentlich "Gesundheitsschäden durch Mobilfunk" anerkannt ?
Im Vortrag (Fuerth) von Frau Kind steht schonmal was von der Krankenversicherung:

An der gesundheitlichen Schädigung Ihrer Familie scheint kein Zweifel zu bestehen, auch am Krankheitswert kann in diesem Fall nicht stichhaltig gezweifelt werden. Es ist davon Auszugehen, dass in Ihrem Fall tatsächlich durch elektromagnetische Wellen Gesundheitsstörungen hervorgerufen wurden. In der Wissenschaft ist allerdings unstrittig, dass es außer der Beendigung der Exposition keine etablierte Therapie der Elektrosmogkrankheit gibt.

Ich habe noch nicht davon gehört, daß Krankenkassen gesundheitliche Gutachten erstellen.
Die Krankenkasse leistet, wenn jemand krank ist, unabhägig von der Anerkenntnis einer Ursache.
Daher sehe ich in dem Text keine "Anerkenntnis", sondern nur die persönliche Meinung und das Bedauern eines Sachbearbeiters.

Tags:
Klage, Spenden, Krankenversicherung, Tittmann, Versicherung, Rechtsstreit


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