Trittbrettfahren mit Folgen? (Allgemein)

KlaKla, Donnerstag, 18.05.2023, 11:01 (vor 371 Tagen) @ Alexander Lerchl

Hier hatte Professor Dr. Mosgöller behauptet, dass ich wegen "übler Verleumdung" verurteilt worden sei, was natürlich Quatsch ist. Eine Verleumdung wäre eine Straftat gemäß §187 StGB.

Das Video ist immer noch da. Verantwortlich für das Video lt. Abspann ist der Filmemacher Klaus Scheidsteger. Verbreite wird das Video über den Video-Kanal der KO-Ini der Scheidsteger angehört. Neuer Stoff zum alarmieren ist rar. Scheidstegers Projekt Athem3 scheint unter die Räder gekommen zu sein. Bewusste Namensgleichheit mit Athem-Projekte der AUVA unter Leitung von Dr. W. Mosgöller.

An Mosgöllers Stelle hätte ich mich auch krank gemeldet, bevor ich noch mehr "Dummheiten" serviere, die anschließend ein Filmemacher kommerziell verwertet. Ich könnte mir vorstellen, dass es bezgl. Athem3 auch eine Unterlassungsaufforderung gab aber da ist man fix gewesen.

Wilhelm Mosgöller im Kreuzverhör (im September 2022 in den USA)

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Meine Meinungsäußerung

Tags:
Diagnose-Funk, Ko-Ini, Trittbrettfahrer, AUVA, ATHEM-Projekt, Mosgöller, Unterlassung, Scheidsteger


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