Diagnose-Funk braucht Spenden (Allgemein)

KlaKla, Samstag, 22.02.2014, 07:20 (vor 3923 Tagen) @ H. Lamarr

Offen ist noch, wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.

Das Bremer Landgericht teilt mit: Diagnose Funk trägt 2/3 der Kosten, Prof. Lerchl 1/3. Oder wie Mobilfunkgegner dies ausdrücken würden: Diagnose Funk muss nur bescheidene 2/3 zahlen, Lerchl dagegen stolze 21762498/65287496.

Diagnose-Funk verbreitet das hier ...

... Nach einer Beratungspause bot Diagnose-Funk e.V. eine Einigung an. Rechtsanwalt Gaudlitz betonte, dass in einer nächsten Instanz Diagnose-Funk e.V. vollumfänglich Recht bekäme, er aber den Wunsch von Diagnose-Funk nach Beendigung des Rechtsstreits an dieser Stelle akzeptiere und er insbesondere Herrn Lerchl auffordere, seine dauernden Schmähungen von Mobilfunkkritikern im Internet zu unterlassen.

Ergebnis:
Jede Seite übernimmt die eigenen Anwaltskosten. Diagnose Funk e.V. beantragte, dass die Gerichtskosten von der Gegenseite übernommen werden, weil sie eine außergerichtliche Einigung durch Formfehler verhindert hatte. Die Gerichtskostenfrage wurde mit Beschluss vom 10.10.2013, welcher Diagnose-Funk am 20.10.2013 zugegangen ist, mit 2/3 zu Lasten Diagnose-Funk festgelegt. Hiergegen wird Diagnose-Funk Beschwerde einlegen.


und bittet um weitere Spenden.

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Meine Meinungsäußerung

Tags:
Gerücht, Gaudlitz


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