Einstweilige Verfügung - was ist das eigentlich? (Allgemein)

Lilith, Montag, 02.09.2013, 14:04 (vor 4096 Tagen) @ H. Lamarr

"Kronzeuge für diese Einschätzung ist Prof. Alexander Lerchl, von dem nicht zu leugnen ist, dass er die Gunst von Industrie und Politik in vollem Umfang genießt."

Diese Formulierung wird in der Einstweiligen Verfügung allerdings auch nicht untersagt.

Meinung kann nicht so einfach untersagt werden, die freie Äußerung derselben gilt als hohes Rechtsgut.

In Bezug auf die Person des Prof. Lerchl kann man aber zu der Überzeugung kommen, dass durch einen identifizierbaren Kreis von Aktivisten eine kontinuierlich und systematisch betriebene Form eines öffentlichen Anprangerns und Stalkings gegenüber der Person betrieben wird.

Man erkennt das z.B. daran, dass die Behauptungen fortlaufend und in nur geringfügiger inhaltlicher Abwandlung wiederholt werden. Ein Erkenntnisgewinn wird der Öffentlichkeit mit derartigen Darstellungen schon lange nicht mehr geboten.

Stalking (Nachstellung) ist ein Straftatbestand, sei hier noch erwähnt.

--
Meine Beiträge sind als Meinungsäußerungen aufzufassen. Die Meinungsäußerungsfreiheit ist ein in allen zivilisierten Ländern gesetzlich geschütztes Grundrecht.

"Wer die Dummbatzen gegen sich hat, verdient Vertrauen." (frei nach J.-P. Sartre)

Tags:
Mobbing, Entwertung, Seilschaft, Ueberzeugung, Silbergrauen, Stalking, Kampagne


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum