Konsequenz aus dem Endstand (Allgemein)

KlaKla, Mittwoch, 16.10.2013, 10:25 (vor 4052 Tagen) @ H. Lamarr

So bleibt es Diagnose Funk weiterhin unter Androhung eines Ordnungsgeldes von 250'000 Euro untersagt, über Prof Lerchl (Antragsteller) die unwahren Behauptungen zu verbreiten ...

  • Der Antragsteller ist von der Teilnahme im IARC-Ausschuss der WHO, der das
    Krebsrisiko beurteilt, wegen seiner einseitigen Industrienähe ausgeschlossen worden.

Darf die KO-INI (Kompetenzinitiative) nach diesen Beschluss folgendes problemlos weiter behaupten:

"… dass er von der Krebsforschungsagentur der WHO (IARC) mit dem Hinweis auf seine Befangenheit nicht zur Teilnahme an einer Arbeitstagung der Organisation im Mai 2011 zugelassen wurde"? Quelle: Heft 8/Seite 16


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Tags:
Interessenkonflikt, Ko-Ini, Unterlassung, Industrienähe, Krebsforschungsagentur


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