Angstmache eine Form der Körperverletzung? (Allgemein)

Christopher, Mittwoch, 25.05.2011, 23:41 (vor 4964 Tagen) @ Fee

Am 2. September 2004 liess Swisscom eine Erfindung international patentieren, welche bei drahtlosen Computer-Netzwerken vom Typ WLAN den Elektrosmog reduzieren soll.
Interessant ist nicht etwa die technische Beschreibung des Patents mit der Nummer WO 2004/075583 A1 sondern viel mehr die Begründung, weshalb in WLAN.Netzwerken die Strahlung reduziert werden soll.

Und? Papier hält bekanntlich still. In ein Patent kann man reinschreiben, was man will, solange es irgendeinen Neuheitswert hat (und irgendwie technisch ist, aber das ist ziemlich weitgefasst). Kompatibilität zu den bekannten Naturgesetzen ist nicht zwingend nötig - suchen Sie mal auf den Seiten des DPMA nach Patenten für perpetua mobile...
Die Art der "Argumente", auf die Sie zurückgreifen (müssen?), finde ich ehrlich gesagt eher belustigend.

Interessant übrigens: Die (auch körperlichen) Folgen von Angst sind empirisch gut belegt und werden wohl von niemandem angezweifelt. Ich vermute ja, der einzige Grund, warum unbegründete Angstmache noch nicht als Körperverletzung verfolgt wird, liegt darin, daß die Kirchen sonst einpacken könnten :wink:


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