87544 Blaichach (Allgemein)

KlaKla, Mittwoch, 02.08.2006, 10:24 (vor 6691 Tagen) @ KlaKla

Mit Landkreis nicht auf gleicher Welllenlänge

Mobilfunk-Mast: Blaichach will notfalls vor Gericht ziehen

Die Gemeinde Blaichach will vor Gericht ziehen, um den Bau einer Mobilfunkanlage auf dem Osterberg zu verhindern. Zwar hält das Landratsamt als Genehmigungsbehörde in Sachen Mobilfunk, den von der Gemeinde zuvor bereits verworfenen Bauantrag für zulässig. Doch will sich die Kommune nicht damit abfinden, dass die Kreisverwaltung über die Köpfe der örtlichen Gremien hinweg doch noch den Mobilfunk-Mast erlaubt. So ist es in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats festgelegt worden.

Für diesen drohen Fall will Blaichach zunächst Widerspruch gegen die Landratsamts-Verfügung einlegen und notfalls gegen den Landkreis Oberallgäu vor dem Verwaltungsgericht klagen, selbst wenn der Ausgang ungewiss sein sollte. Der Beschluss in nichtöffentlicher Sitzung wurde jedenfalls einstimmig gefasst.
"Eine weitere Mobilfunk-Anlage im Herzen des Ortes halten wir für nicht vermittelbar". So begründet Bürgermeister Otto Steiger die Ablehnung des Vorhabens. Der bestehende Sendemast war noch genehmigungsfrei gewesen. Bei dem neuen Vorhaben ist es so, dass sich der Bauherr und zukünftige Betreiber der Funkanlage mit privaten Grundstückeigentümern auf dem Osterberg geeinigt hatte.
"Wir legen gegen den Verwaltungsakt des Landratsamtes Widerspruch ein und beantragen auch gleich die aufschiebende Wirkung", erklärte Steiger nach der Ratssitzung. Denn es sollen nicht während der Abwicklung des Verfahrens "Fakten geschaffen werden, die schwer umkehrbar sind."

In reinem Wohngebiet zulässig
Die Gemeinde zieht für ihr Nein die Baunutzungsverordnung zu Hilfe. Dieses Regelwerk besagt, dass eine Mobilfunk-Anlage nur dann in einem Baugebiet zulässig ist, wenn sie auch dem Baugebiet dient. Im vorliegenden Fall hat die geplante Mobilfunkanlage einen Wirkungskreis von etwa zwei Kilometer. Das Landratsamt wiederum kam zu dem Schluss, der Antrag sei genehmigungsfähig. Begründet wird dies mit der gleichen Verordnung. Paragraf 14, Absatz 2 sieht laut Kreisbehörde vor, dass eine solche technische Einrichtung als Nebenanlage auch in einem reinen Wohngebiet zulässig ist, wenn dadurch der Gebietscharakter nicht verändert wird.
Das Landratsamt hatte Blaichach geraten, gemeinsam mit dem Mobilfunk-Netzbetreiber nach Alternativen zu suchen. Dies schluglaut Bürgermeister Steiger fehl. In einem Telefonat mit dem Rathaus im Juli habe die Geschäftsleitung signalisiert, weder Interesse noch Bedarf an der Suche nach Alternativ-Standorten zu haben.

Quelle: Das Allgäu online
veröffentlicht am 31.07.2006

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