TK-NaBeG im Bundestag: Diagnose-Funk erwägt Verbandsklage (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Samstag, 02.11.2024, 18:40 (vor 27 Tagen) @ H. Lamarr

Der Gesetzentwurf „zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen“ (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz, 20/13171) ist am Freitag, 11. Oktober 2024, erstmals im Plenum beraten worden. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten die Vorlage an die Ausschüsse. Bei den weiteren Beratungen übernimmt der Ausschuss für Digitales die Federführung.

Die Wortmeldungen von 14 Abgeordneten kann man sich hier wahlweise ansehen oder den Extrakt lesen.

Diagnose-Funk hatte sich richtig Mühe gegeben und versucht, anlässlich der ersten Lesung des TK-NaBeG einen Fuß in die Tür zum Deutschen Bundestag zu bekommen. Doch wieder scheiterte der Verein. Seine Argumente tauchten in keiner der Reden auf und eine Briefaktion an Abgeordnete des Bundestags zeigte keinerlei sichtbare Wirkung. Nun überlegt der Verein, ob er sein Recht zu einer Verbandsklage gegen das TK-NaBeG nutzen soll. In Anbetracht der erdrückenden Argumentationsstärke von Diagnose-Funk sehe ich die Stuttgarter geradezu in der Pflicht, sich im Interesse der Allgemeinheit für eine Klage und gegen die Verstrahlung des Osmoderma Eremita, besser bekannt als Juchtenkäfer, auszusprechen :-).

Hintergrund
Diagnose-Funk jetzt zu Umweltverbandsklagen berechtigt

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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