Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz: Änderungsvorschläge (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 27.09.2024, 17:53 (vor 65 Tagen) @ H. Lamarr

Antrag Schleswig-Holstein
Mehrheit

Die Zustimmung des Bundesrates zum Antrag aus Schleswig-Holstein ist gut nachvollziehbar, schaut man sich den Antrag an. Denn dort wird schlüssig argumentiert, dass ein Auslaufen des überragenden öffentlichen Interesses nicht an einen willkürlich festgesetzten Termin gebunden sein sollte (31.12.2030), sondern an den Fortschritt beim Schließen von Funklöchern. Außerdem wird beantragt, exklusiv Nationalparks, dort gilt im Gegensatz zu anderen Naturschutzgebieten strenger Naturschutz, weiterhin von Mobilfunkinfrastrukturbauten frei zu halten, da diese nur 0,6 Prozent der Fläche Deutschlands einnehmen, sodass auf 99,4 Prozent der Fläche das überragende öffentliche Interesse gelten würde. Aus meiner Sicht sind das vernünftige Änderungsvorschläge am Gesetzentwurf, auf die sich die Bundesregierung gut einlassen kann: Das Bessere ist des Guten Feind.

Hier die entsprechenden Originalpassagen aus dem Antrag der Norddeutschen:

[...] Die im Gesetzentwurf vorgesehene Befristung wirft Fragen auf. Wieso die Schließung eines Funklochs am 31. Dezember 2030 in einem überragenden öffentlichen Interesse stünde, am 1. Januar 2031 nicht mehr, erschiene der Öffentlichkeit kaum vermittelbar. Auch die Errichtung von Ersatzbauten nach 2030 wäre mindestens teilweise nicht mehr zulässig. Die Befristung garantiert daher das Entstehen neuer Versorgungslücken. Die Befristung wird daher bei realistischer Betrachtung ohnehin verlängert oder aufgehoben werden müssen. Eine natürliche Befristung durch Beschränkung auf Versorgungslücken schafft hingegen bereits jetzt eine nachhaltige, praxistaugliche, rechtssichere Regelung, die den Interessenkonflikt löst, nicht aufschiebt.

Zu betonen ist, dass die Telekommunikationsunternehmen sowie ihre Auftragnehmer nicht von der Rücksichtnahme auf Umwelt und Natur entbunden werden. Zusätzlich ist es erforderlich, ohne das generelle Beschleunigungsanliegen behindern zu wollen, bestimmte besonders streng geschützte Gebiete unabhängig vom aktuellen Telekommunikations-Versorgungsgrad aus dem überragenden öffentlichen Interesse herauszulassen, damit es im Rahmen der Zulassung bei einer ausgewogenen Abwägung der Belange der Versorgung mit Telekommunikation mit denen des Natur- und Landschaftsschutzes kommt. Die vollständige Herausnahme des Europäischen Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 sowie der nationalen Schutzgebietskategorien Nationalpark, Nationales Naturmonument, Naturschutzgebiet, Naturdenkmal und Landschaftsschutzgebiet erscheint vor dem Hintergrund des Flächenanteils an der Bundesfläche sowie auf Grund der großräumig angestrebten Beschleunigungswirkung nicht zustimmungsfähig. Deshalb soll eine Konzentration auf die Nationalparke erfolgen. [...]

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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