Schweizer Anlagegrenzwert ermöglicht Sturm im Wasserglas (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 19.08.2010, 00:22 (vor 5213 Tagen) @ Doris

Das schreibt der "Beobachter" ...

"In den Büros überschritten die gemessenen Magnetfelder den Grenzwert von einem Mikrotesla um satte 90 Prozent. Trotz diesen hohen Werten müsste der Kanton nichts dagegen tun, denn das Gebäude wurde vor 2000 erstellt und fällt damit nicht unter die Sanierungspflicht."

Soso, der gemessene Wert von 1,9 µT ist also satt und hoch. Das hört sich ganz nach dem Gruppenführer des Gigaherz-Vereins an ...

Schauen wir mal nach, was das Schweizer Bafu zu den Werten weiß:

Die Schweiz verfügt im Bereich der nichtionisierenden Strahlung über zwei Arten von Grenzwerten:

Halten wir also fest: Hans-U. Jakob, der sonst den Schweizer Anlagegrenzwert, wenn es um HF geht, als "Mogelpackung" verteufelt, hat keinerlei Berührungsängste gegenüber diesem Anlagegrenzwert, wenn er ihn, wie im Fall der Staatsanwaltschaft Luzern, zur polemischen Anklage gegen "hohe" Magnetfeldbelastungen verwenden kann. In Deutschland, wo es keinen Anlagegrenzwert gibt, wären die in Luzern gemessenen 1,9 µT weder "satt" noch "hoch", sie wären mit weniger als 1 % Grenzwertausschöpfung von zulässigen 300 µT (bei Bahnstrom mit 16 2/3 Hz) mit großer Wahrscheinlichkeit nur eines: bedeutungslos. Jakob aber sieht auf seine Weise in den 1,9 µT und weil dies ein Mittelwert ist, den Untergang des Abendlandes gekommen. Dabei gibt es auch für den Mittelwert eine belastbare Erklärung, geliefert von dem Wissenschaftler Schüz: Anlass dafür, dass überhaupt schwache Magnetfelder ab 0,2 µT unter Verdacht stehen, sind Kinderleukämiefälle, die mit dieser Flussdichte in Verbindung gebracht werden. Nicht mit dem Momentanwert der Flussdichte, der weitaus höher sein kann, sondern mit dem Mittweltert, genauer mit dem Median, gebildet über 24 Stunden. Gut dass Herr Jakob nicht weiß, dass der Median gegenüber dem arithmetischen Mittelwert bevorzugt wird, weil er heftige Immissionsspitzen unberücksichtigt lässt.

Im Foto von der Staatsanwaltschaft Luzern ist eine Gebäudebrücke erkennbar, die die Bahntrasse überquert. Wenn das geschirmte Büro in diesem Gebäudeteil untergebracht ist, wäre die Fahrleitung in unmittelbarer Nähe des Fußbodens und daher ein plausibler Grund zur Schirmung. Ob es sich so verhält, wird in Luzern angefragt. Sollte es tatsächlich so sein, handelt es sich um einen Ausnahmefall, der bei Wohnbauten - wenn überhaupt - noch viel seltener vorkommen dürfte als bei Bürogebäuden.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Magnetfeld, Querulant, Bahnstrom, Anlagengrenzwert, Bafu, Negativeinrichtung


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