Schweizer Grenzwertschwindel: Erfindung eines Ex-Elektrikers (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 19.11.2017, 20:53 (vor 2563 Tagen)

Gigaherz-Präsident Hans-U. Jakob versucht wieder einmal, seine fixe Idee von einem Grenzwertschwindel in der Schweiz plausibel zu machen. Jakob behauptet diesen Blödsinn seit vielen Jahren in diversen Varianten, kein anderer Mobilfunkgegner teilt seine Darstellung.

Diese EMF-Grenzwerte gelten in der Schweiz
Wie in den meisten Ländern mit einer EMF-Grenzwertregelung gelten auch in der Schweiz die wissenschaftlich begründeten Immissionsgrenzwerte der ICNIRP (für Mobilfunk 42 V/m bis 61 V/m), die z.B. auch in Deutschland gültig sind. Diese Grenzwerte enthalten einen hohen Sicherheitsfaktor, um wissenschaftliche Unsicherheiten abzudecken, es sind Grenzwerte zur Vermeidung bekannter körperlicher Risiken, die nicht überschritten werden dürfen.

In der Schweiz gelten im Gegensatz zu Deutschland für Orte mit empfindlicher Nutzung (Omen) zusätzlich "Anlagegrenzwerte" (auch bekannt als Schweizer Vorsorgewert). Diese Grenzwerte erreichen nur rd. 1/10 der Immissionsgrenzwerte (4 V/m bis 6 V/m). Anlagegrenzwerte beruhen nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, sie sind nach technischen, betrieblichen und wirtschaftlichen Kriterien festgelegt worden, um vorsorglich möglichen unbekannten Risiken der noch relativ jungen Mobilfunktechnik zu begegnen. Anlagegrenzwerte sind nur an Omen gültig. Omen sind z.B. Wohnungen (inkl. Korridore), Ferienwohnungen, Schulräume und Kindergärten, Patientenzimmer in Krankenhäusern, Alters- und Pflegeheimen, ständige Arbeitsplätze, Kinderspielplätze sowie die Pausenplätze von Kindergärten und Schulhäusern, soweit diese wie Kinderspielplätze genutzt werden.

Ein Ex-Elektriker auf Abwegen
Hans-U. Jakob behauptet nun, die niedrigen Anlagegrenzwerte wären ein Riesenschwindel. Wegen der Schwächung von Funkfeldern durch die Gebäudehülle würden nirgendwo auf der Welt auch ganz ohne Anlagegrenzwert im Innern von Gebäuden Feldstärkewerte von mehr als 4 V/m bis 6 V/m erreicht. Jakobs jüngste Ausgestaltung seiner Behauptung lautet wortwörtlich:

Ausländische Antennen strahlen nicht starker als Schweizerische. Es gibt im Ausland keine Innen-Arbeitsplätze oder Wohnungen die stärker bestrahlt werden als Schweizerische. Es gelten die gleichen physikalischen Gesetze. Die Behauptung, die Schweiz habe 10 mal strengere Grenzwerte als das Ausland ist ein Riesen-Schwindel.

Warum Jakobs "Grenzwertlüge" gelogen ist
Selbstverständlich sind die Anlagegrenzwerte in der Schweiz kein Riesenschwindel, sondern seit dem Jahr 2000 eine wirksame Vorsorge gegen die Befeldung mit Immissionswerten von mehr als 4 V/m bis 6 V/m an Orten, wo sich Menschen dauerhaft aufhalten können. Und dies lässt sich auch objektiv begründen.

1) Jakob übersieht, dass die Anlagegrenzwerte auch für Kinderspielplätze unter freiem Himmel gelten und für Pausenplätze von Kindergärten und Schulhäusern, soweit diese wie Kinderspielplätze genutzt werden (Quelle). Da in diesem Fall die von Jakob ins Feld geführte Gebäudehüllendämpfung entfällt, werden Kinder in der Schweiz definitiv besser gegen höhere Immissionswerte geschützt als z.B. in Deutschland (dort wären z.B. Werte von 10 V/m oder mehr zulässig).

2) Jakobs Behauptung, im Ausland gäbe es keine Innen-Arbeitsplätze oder Wohnungen, die stärker bestrahlt werden als schweizerische, ist falsch. Eine Arbeit aus dem Jahr 2012 (PDF, englisch) berichtet von Messkampagnen in 23 Ländern, die Messwerte an 173'000 Messpunkten hervorbrachten. Die höchste Immission wurde (ausgerechnet) in Belgien gemessen, sie erreichte rd. 19,5 V/m. Werte über 6 V/m wurden in Deutschland, Irland, Neuseeland, Peru, Südkorea, Schweden und USA gemessen (dies war bereits 2012, also vor Einführung von LTE so). Wie häufig dies geschah und ob der Messpunkt in Gebäuden oder im Freien war, darüber gibt die Arbeit keine Auskunft. Muss sie auch nicht, denn eine übermäßige Befeldung Weniger ist wegen des Gebots der Gleichbehandlung nicht mit der Begründung zu rechtfertigen (wie es Jakob tut), es seien ja nur wenige. Jakob könnte jetzt einwenden, alle hohen Messwerte wären im Freien gemessen worden und nicht an Omen. Dies ist a) wieder nur eine Behauptung und b) ließe sich dagegen einwenden: Na und, da die Messungen an Omen gemäß Messempfehlung bei geöffneten Fenstern stattfinden sollen (Quelle), entfällt die Gebäudehüllendämpfung häufig und in starkem Ausmaß.

3) Jakob übersieht, dass mit der Einführung neuer Funkdienste (5G, IoT usw.) die Immission weltweit in Richtung der Immissionsgrenzwerte zunimmt. Mag es heute außerhalb der Schweiz noch so sein, dass in nur wenigen Fällen die Immission in Gebäuden 4 V/m bis 6 V/m übersteigt, so wird die Anzahl der Fälle außerhalb der Schweiz künftig garantiert zunehmen, nicht aber in der Schweiz.

4) Jakob widerspricht sich selbst, denn einerseits erklärt er die Anlagegrenzwerte wegen angeblicher Wirkungslosigkeit zum Riensenschwindel, zugleich bekämpft er wie verrückt jegliche Bestrebung, diese "wirkungslosen" Anlagegrenzwerte nicht etwa abzuschaffen, sondern nur moderat anzuheben. Eine Erklärung für dieses widersinnige Verhalten blieb der Gigaherz-Präsident selbst auf direkte Nachfrage bislang schuldig.

Hintergrund
Gibt es in der Schweiz die rechtlich geduldete Grenzwertüberschreitung?
Schweiz will Anlagegrenzwerte (Vorsorgewert) lockern
Grenzwertlügner Hans-U. Jakob schweigt
Lügen & Verdrehen: Hans-Uelis letztes Gefecht

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Querulant, Anlagengrenzwert, Elektriker, Immissionswert

Gigaherz-Präsident Jakob hetzt Schweizer mit Lügen auf

H. Lamarr @, München, Montag, 20.11.2017, 23:33 (vor 2562 Tagen) @ H. Lamarr

Gigaherz-Präsident Hans-U. Jakob versucht wieder einmal, seine fixe Idee von einem Grenzwertschwindel in der Schweiz plausibel zu machen. Jakob behauptet diesen Blödsinn seit vielen Jahren in diversen Varianten, kein anderer Mobilfunkgegner teilt seine Darstellung.

Weil er es mit Anstand nicht hinbekommt, lügt Gigaherz-Präsident Jakob wie gedruckt, um die Bevölkerung der Schweiz gegen eine Lockerung der Anlagegrenzwerte zu mobilisieren.

Am 12. November 2017 schreibt Hans-U. Jakob in einer Variante seiner Grenzwertschwindel-Fantasien:

Die Wahnsinnsidee des Bundesrates, den Schweizer Anlage- oder Vorsorgewert in V/m nur „moderat“ das heisst, um Faktor 3 zu erhöhen, da im Ausland angeblich ohnehin 10 mal mehr erlaubt sei, würde den Mobilfunkbetreibern erlauben, ihre Sendeleistungen um das 9-Fache zu erhöhen. Also praktisch zu verzehnfachen. [...]

Mit den angestrebten 9 bis 10-fach höheren Sendeleistungen hätten wir dann in der Schweiz nicht nur die höchste Belastung der Bevölkerung Europas, sondern die höchste der ganzen Welt. Und dies gilt es mit allen rechtlichen und politischen Mitteln zu verhindern.

Die Behauptung, der Schweiz drohe "nicht nur die höchste Belastung der Bevölkerung Europas, sondern die höchste der ganzen Welt", ist eine freche Lüge des greisen Gigaherz-Präsidenten. Das Motiv für diese Lüge ist kein Geheimnis: 2018 wird sich die Schweiz der Frage stellen müssen, ob sie die Anlagegrenzwerte lockern oder alternativ dazu das Netz der Mobilfunkstandorte verdichten möchte. Die Regierung der Schweiz tendiert zu einer Lockerung der Anlagegrenzwerte und Jakob will gegen dieses Vorhaben die Bevölkerung mit allen Mitteln aufstacheln. Um zu triumphieren schreckt er selbst vor niederträchtigen Lügen nicht zurück. Glücklicherweise ist Jakobs Lüge so schlicht, dass sie leicht zu erkennen ist.

Schweizer sind auch nach Grenzwertlockerung noch immer vorsorglich geschützt
Jakobs Gerede von Sendeleistung kann man getrost vergessen, denn die Größe für die "Belastung" einer Bevölkerung mit den Funkfeldern (Immission) von Mobilfunk-Basisstationen ist nicht die Sendeleistung einer solchen Station, sondern die elektrische Feldstärke (V/m) oder die Leistungsflussdichte (W/m²).

Die Anlagegrenzwerte der Schweiz liegen derzeit in einem Bereich zwischen 4 V/m und 6 V/m. Welcher Wert gilt, hängt von der Trägerfrequenz des Mobilfunkstandards ab, für GSM900 z.B. gelten 4 V/m für UMTS 6 V/m. Eine moderate Lockerung dieser Anlagegrenzwerte um den Faktor 3 würde die maximal zulässige Immission auf 4 V/m x 3 = 12 V/m bis 6 V/m x 3 = 18 V/m anheben. Laut Jakob wäre diese "Belastung" die höchste der Welt. Doch das ist Blödsinn. Richtig ist, Schweizer genießen auch mit den gelockerten Anlagegrenzwerten noch immer einen erheblichen Vorsorgeschutz gegenüber allen Ländern, in denen die Immissionsgrenzwerte der ICNIRP gelten. Und dies sind von den Ländern, die überhaupt Grenzwerte für Funkwellen an die WHO gemeldet haben, die meisten. Dürfen Schweizer nach der Grenzwertlockerung in ihren Wohnungen mit höchstens 18 V/m befeldet werden, haben Deutsche, Franzosen, Österreicher und viele andere, bei denen es keine Anlagegrenzwerte gibt, keinerlei Rechtsmittel zur Hand, um einer Befeldung mit bis zu 61 V/m erfolgreich zu widersprechen. Zwar ist mit einer solch hohen Immission in Innenräumen derzeit nur im krassen Ausnahmefall zu rechnen, wie im Startposting ausgeführt wird jedoch die Immission mit weiteren Funknetzen (5G, 6G, 7G ...) zunehmen und bei horizontaler Abstrahlung, wie sie heute üblich ist, wird die Anzahl der Fälle mit Werten deutlich über 18 V/m im Nahfeld von Sendemasten zunehmen. Schweizer hingegen haben keine Immission von mehr als 18 V/m zu befürchten, vorausgesetzt es bleibt bei einer Lockerung der Anlagegrenzwerte um den Faktor 3.

Hinterlistiger Trick, um die Bevölkerung zu verunsichern
Mit seinem dummen Gerede von "... nicht nur die höchste Belastung der Bevölkerung Europas, sondern die höchste der ganzen Welt" schürt Jakob gezielt irrationale Ängste der Schweizer. Wer seine Behauptung unvorbereitet liest oder hört muss glauben, allein die Schweizer müssten die höchste "Elektrosmog-Belastung" der Welt aushalten (18 V/m). Doch dies sagt der hinterlistige Schwarzenburger gar nicht, vielmehr lässt er diesen Fehler im Kopf seiner Opfer entstehen. Jakobs infamer Trick funktioniert ganz einfach: Er verschweigt, dass die "höchste Belastung" nicht nur für die Schweizer gilt, sondern auch für alle Länder, in denen die ICNIRP-Grenzwerte gelten, also praktisch für alle Länder der westlichen Welt. Und er verschweigt, dass in diesen Ländern jederzeit rechtssicher auch über 18 V/m hinaus befeldet werden darf!

Keine Angst vor 61 V/m
Und um auch das noch einmal zu sagen: Wer zuhause in einem Feld der Feldstärke 61 V/m lebt, ist noch immer keinen bekannten gesundheitlichen Risiken ausgesetzt. Wer beruflich mit elektromagnetischen Feldern zu tun hat, darf (befristet) sogar noch weitaus stärker werden, ohne dass bekannte gesundheitliche Risiken drohten. Aber: Dann ist der Sicherheitsfaktor, mit dem bislang unbekannte gesundheitliche Risiken abgewehrt werden sollen, bereits deutlich kleiner als bei der Befeldung von Privatleuten.

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Grenzwerte weltweit: noch viele graue Flecken

H. Lamarr @, München, Dienstag, 21.11.2017, 13:04 (vor 2562 Tagen) @ H. Lamarr

Und dies sind von den Ländern, die überhaupt Grenzwerte für Funkwellen an die WHO gemeldet haben, die meisten.

Die folgende Karte (Quelle: WHO) zeigt, welche Länder verbindliche Grenzwerte für Funkfelder eingeführt und an die WHO gemeldet haben (dunkelgrün, nur 36 Länder), wo solche Grenzwerte in Vorbereitung sind (hellgrün) und wo es keine derartigen Grenzwerte gibt (rosa). Bei Ländern, die nicht farbig markiert sind ist es ungewiss, ob sie keine Grenzwerte haben oder diese lediglich nicht an die WHO gemeldet haben (Klick auf die Karte führt zum gestaltbaren Original). Um die richtige Karte zu bekommen muss bei den Einstellungen des Originals unter "Radio frequency" der Eintrag "Public" ausgewählt werden.

[image]

Jakobs infamer Trick funktioniert ganz einfach: Er verschweigt, dass die "höchste Belastung" nicht nur für die Schweizer gilt, sondern auch für alle Länder, in denen die ICNIRP-Grenzwerte gelten, also praktisch für alle Länder der westlichen Welt.

Meine Einschränkung auf Länder mit ICNIRP-Grenzwerten ist weitgehend unnötig, denn die in der Karte erkennbaren "grauen" Länder müssen mitgezählt werden, so dass "die höchste Belastung", die Jakob an die Wand malt, in nahezu allen Ländern dieser Welt gilt. Ausnahmen wären nur die wenigen Länder, in denen die Mobilfunk-Grenzwerte unter 12 V/m bis 18 V/m liegen.

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Gigaherz-Präsident: heiliger Strohsack St. Stephan!

H. Lamarr @, München, Freitag, 24.11.2017, 00:01 (vor 2559 Tagen) @ H. Lamarr

Jakobs Gerede von Sendeleistung kann man getrost vergessen, denn die Größe für die "Belastung" einer Bevölkerung mit den Funkfeldern (Immission) von Mobilfunk-Basisstationen ist nicht die Sendeleistung einer solchen Station, sondern die elektrische Feldstärke (V/m) oder die Leistungsflussdichte (W/m²).

Hans-U. Jakob überlegte fieberhaft, wie er aus der Nummer mit seinem frei erfundenen Grenzwertschwindel wieder halbwegs ungeschoren rauskommt. Viel ist ihm nicht eingefallen, nämlich eine frei erfundene Promotion und im übertragenen Sinn die triviale Feststellung, dass Motorstärke (PS/kW) eine Vorraussetzung für Geschwindigkeit ist. Damit hat Jakob nicht unrecht. Doch ich bleibe bei meiner Aussage (im übertragenen Sinn), dass die Blitzer der Polizei nicht auf PS/kW reagieren, sondern auf Geschwindigkeit. Oder unverschlüsselt im Klartext: Die Exposition der Bevölkerung wird zum Leidwesen von Jakob nicht in W (Watt) gemessen, sondern in V/m oder W/m². So ist das nun mal und so ist es richtig und so wird es bleiben – auch wenn der Ex-Elektriker aus Schwarzenburg offenbar beträchtliche Schwierigkeiten hat, diese Banalität zu begreifen.

Hinweis: Herr Jakob vermeidet wieder einmal sorgsam jeden Link zur Quelle im IZgMF-Forum. Aus gutem Grund, er muss fürchten, dass seine Schäfchen ob seiner Kompetenzen möglicherweise in Zweifel geraten und sich nicht länger für dumm verkaufen lassen möchten. Schon gemerkt? Wir hier fürchten nichts, in Gegenrichtung verlinken wir deshalb so gut wie ausnahmslos die Quelle, selbst wenn diese noch so schmutzig ist.

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Gigaherz: Bundesgericht überführt Grenzwertschwindler Jakob

H. Lamarr @, München, Montag, 11.02.2019, 18:51 (vor 2114 Tagen) @ H. Lamarr

Seit eh und je predigt Gigaherz-Präsident Hans-U. Jakob, die Anlagegrenzwerte der Schweiz, auch bekannt als Schweizer Vorsorgewerte, seien wirkungslos. Diese Lüge schaffte es als Argument gegen eine Lockerung der Anlagegrenzwerte bis in die kleine Kammer des Schweizer Bundeshauses. Dabei machte das Schweizer Bundesgericht Jakob bereits 2004 nachdrücklich klar: seine Behauptung entbehrt jeglicher Grundlage und ist falsch.

Die Geschichte vom Grenzwertschwindel des Gigaherz-Präsidenten beginnt am 2. April 2003 vor seiner Haustür. Seinerzeit beantragte Swisscom den Umbau und die Erweiterung der bestehenden Mobilfunkanlage an der Freiburgstrasse 34 (Firma Kaba-Gilgen) in der Gewerbezone von Schwarzenburg (damals noch Wahlern). Die bestehenden Antennen sollen abgebaut und gegen GSM900/GSM1800/UMTS-Kombiantennen ersetzt werden. Dagegen erhoben vier Schwarzenburger Einspruch. Doch die Hochbaukommission Schwarzenburgs wies am 27. August 2003 die Einsprüche ab und erteilte die Baubewilligung. Nach einigem Hin und Her landete der Fall als Verwaltungsgerichtsbeschwerde schließlich vor dem Bundesgericht, der höchsten juristischen Instanz der Schweiz.

Dort trugen die Beschwerdeführer den mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von Hans-U. Jakob erfundenen Grenzwertschwindel erstmals vor, indem sie behaupteten:

Faktisch komme den Anlagegrenzwerten neben den Immissionsgrenzwerten kaum eine eigenständige Bedeutung zu: Während die Immissionsgrenzwerte im Freien einzuhalten seien, gälten die Anlagegrenzwerte im Innern von Gebäuden an Orten mit empfindlicher Nutzung. Wegen der abschirmenden Wirkung von Fassaden und Dächern sei jedoch die Strahlung im Innern ohnehin tiefer; hinzu komme, dass die OMEN (Wohnung, Büro, etc.) in der Regel tiefer lägen als der höchstbelastete OKA [Ort für kurzfristigen Aufenthalt, Anm. Postingautor] was eine zusätzliche beträchtliche Abschwächung bewirke (sog. vertikale Abschwächung). Liege die Strahlung im Innern der Gebäude deshalb sowieso 90 % tiefer als am höchstbelasteten OKA, bedeuteten die auf 10 % des Immissionsgrenzwerts festgelegten Anlagegrenzwerte im Innern der Gebäude keine zusätzliche Strahlungsbegrenzung.

Doch das Bundesgericht in Gestalt des Bundesgerichtspräsidenten Aemisegger und der Bundesrichter Féraud sowie Fonjallaz fiel auf den Schwindel nicht herein. Es prüfte die Behauptung und pulverisierte diese anschließend in seiner Urteilsbegründung (Auszug):

Für die Dämpfung der Strahlung durch die Gebäudehülle enthält die Vollzugsempfehlung des BUWAL (Ziff. 2.3.1 S. 23) Dämpfungswerte. Diese betragen sowohl für Fenster als auch für Holzgebäude und Ziegeldächer 0 dB. Für eine Fassade mit Fenstern darf somit keine Gebäudedämpfung berücksichtigt werden. Die Gebäudedämpfung wirkt sich deshalb bei der Berechnung der Strahlung in aller Regel nicht aus, d.h. es besteht insofern kein Unterschied zwischen Innen- und Aussenräumen. Dies bestätigt auch der vorliegende Fall: Lediglich für das Standortgebäude Freiburgstrasse 34 (OMEN Nr. 2), das keine Fenster in Richtung der Antenne aufweist, konnte bei der Berechnung der zu erwartenden Strahlung eine Gebäudedämpfung eingesetzt werden; bei allen anderen OMEN beträgt die Gebäudedämpfung 0.

Die Richtungsabschwächung in vertikaler Richtung hängt vom Winkel des berechneten Orts zur kritischen vertikalen Senderichtung der Antenne ab; als Faustregel lässt sich sagen, dass diese Abschwächung um so geringer ist, je höher der zu berechnende Ort liegt. Wird eine Antenne auf dem Dach eines Gebäudes errichtet, liegt das höchstbelastete OMEN (z.B. Wohnung oder Büroräume im letzten Stock oder im Dachgeschoss des nächstgelegenen Hauses) meist etwas tiefer als der höchstbelastete OKA direkt unterhalb der Antenne. In der Regel beträgt die Differenz jedoch nur wenige Grad und bewirkt eine Abschwächung von nur wenigen dB (Vollzugsempfehlung Ziff. 2.3.1 S. 23; vgl. z.B. im vorliegenden Fall OMEN Nr. 6, Freiburgstrasse 16: Höhenunterschied zu den GSM-1800-Antennen 13.5 m; Richtungsabschwächung vertikal 2 dB).

Nach dem Gesagten kann keine Rede davon sein, dass die Strahlung im Innern der Gebäude wegen der Abschirmung durch Fassade und Dächer und wegen der vertikalen Abschwächung stets 90 % tiefer sei als am höchstbelasteten OKA. Wie gerade der vorliegende Fall zeigt, kann die Strahlung an den höchstbelasteten OMEN (hier: 4,9 V/m am OMEN Nr. 3, Freiburgstrasse 32) sogar höher sein als am höchstbelasteten OKA (4,6 V/m am Mastfuss). Dann aber bewirken die auf 10 % des Immissionsgrenzwerts festgelegten Anlagegrenzwerte sehr wohl eine zusätzliche Strahlungsbegrenzung gegenüber den Immissionsgrenzwerten.

Am 12. August 2004 entschied das Bundesgericht, die Verwaltungsgerichtsbeschwerde abzuweisen und die Gerichtsgebühr von 3'000 CHF den Beschwerdeführern aufzuerlegen. Mit weiteren 500 CHF mussten die Beschwerdeführer die Beschwerdegegnerin für das bundesgerichtliche Verfahren entschädigen.

Nun sollte man meinen, die Widerlegung von Jakobs Grenzwertschwindel sei den Bundesrichtern so gut gelungen, dass der Gigaherz-Präsident fortan den Ball flach gehalten und seinen Schwindel nicht wiederholt hätte. Doch der Lerneffekt blieb aus und lässt bis heute auf sich warten. Hartnäckig beharrt der inzwischen 80-Jährige in etlichen Beiträgen auf seiner Website (Auswahl) auf der Gebäudedämpfung, so als ob in der Schweiz sämtliche Hausmauern fensterlos wären. Für ihn sind die anderen Grenzwertschwindler, nicht er. Welche Motive ihn und die technisch überforderten Anhänger seines unqualifiziert und umständlich begründeten Schwindels antreiben ist nicht dokumentiert, anständig können diese jedoch nicht sein. Traurigen Ruhm erlangte die Ständerätin Häberli-Koller, sie erlag Jakobs vor 15 Jahren widerlegter Behauptung noch 2018 anlässlich der Debatte um die Lockerung der Anlagegrenzwerte.

Gigaherz dokumentierte die Auseinandersetzung um die Modernisierung des Swisscom-Standorts auf einem Flachdach der Firma Kaba-Gilgen (heute: Gilgen Door Systems) in einer amüsant aber mühsam zu lesenden Operette in vier Aufzügen ab dem 14. März 2003. Ging es anfangs noch halbwegs sachlich zu, wurden der Ton und die Anschuldigungen mit jeder neuen Niederlage schriller:

Aktuelles aus Schwarzenburg, Teil 1
Aktuelles aus Schwarzenburg, Teil 2
Aktuelles aus Schwarzenburg, Teil 3
Aktuelles aus Schwarzenburg, Teil 4

Das Finale am Bundesgericht hätte mutmaßlich in Teil 5 dokumentiert werden sollen, wäre es ein überraschender Sieg gewesen. So aber wurde es nach einer Serie von Niederlagen nur die finale Niederlage und Gigaherz verzichtete großzügig darauf, diese den Lesern der ersten vier Aufzüge zur Kenntnis zu bringen, die Operette (ver)endete ohne Ende mit dem vierten Aufzug. Wer das Informationsgebahren dieses Vereins kennt, ist davon überhaupt nicht überrascht: Siege werden dort gefeiert, Niederlagen in aller Regel verschwiegen oder bestenfalls in Ausnahmefällen mit wutschnaubenden Kommentaren zähneknirschend eingeräumt.

Quelle: Urteil 1A.158/2004 /sta des Schweizerischen Bundesgerichts vom 12. August 2004

Hintergrund
Ständerat kostet der Schweiz ohne Not ein Vermögen
Gibt es in der Schweiz die rechtlich geduldete Grenzwertüberschreitung?
Schweizer Fernsehen verstört Grenzwertschwindler zutiefst

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
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Klage, Jakob, Instant-Experte, Verwaltungsgericht, Schweiz, Anlagengrenzwert, Häberli-Koller, lernresistent

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