Hintergrund: Die NISV und ihre Ausstrahlung (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 21.02.2018, 17:28 (vor 2469 Tagen) @ H. Lamarr

2007 publizierte Urs Walker in "Schweizerische Baurechtstagung" (BRT), Freiburg, Schweiz, die 32-seitige Abhandlung Die NISV und ihre Ausstrahlung (PDF). Urs Walker ist Rechtsanwalt. Er vertritt in dem Papier seine persönlichen Ansichten, nicht die des Bafu, dessen stellvertretender Leiter der Abteilung Recht er 2007 war. Heute leitet Walker die Abteilung Lärm und NIS des Bafu.

Walkers berufliche Tätigkeit macht sich in einer kompetenten Auseinandersetzung mit der NISV, ihren Hintergründen und ihrer Ausstrahlung auf das Raumplanungsrecht bemerkbar. Zum tieferen Verständnis der Problematik einer Lockerung der Anlagegrenzwerte ist das Papier gut geeignet, vorausgesetzt der Leser ist sich bewusst, dass Walker den Stand des Wissens von Mitte 2006 schildert. So sind die Ausführungen über den ehemaligen "Salzburger Vorsorgewert" und die Versorgungssicherheit mit weniger als 4 V/m heute technisch überholt, da neue Mobilfunknetze mit höherer Datenübertragungskapazität auch höhere Versorgungsfeldstärken erfordern. Urs Walker versteht es, den Leser über seinen persönlichen Standpunkt in der Mobilfunkdebatte im Unklaren zu lassen, seine Darlegungen wirken auf mich neutral, unaufgeregt und fachlich, soweit ich dies beurteilen kann, zutreffend. Dies macht das Papier zu einer selten fundierten Grundlage für alle, die in der Debatte um die Lockerung der Anlagegrenzwerte mitmischen wollen. Die folgende Einleitung der Abhandlung gibt einen Eindruck, was einen auf den 32 Seiten erwartet:

Die aktuelle Rechtsprechung zu den Vorschriften über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung befasst sich beinahe ausschliesslich mit Mobilfunkanlagen. Dazu bestand auch hinreichend Bedarf, sind doch heute rund 12'000 Antennen3 für mobile Telefonie und Datenübertragung in Betrieb und laufend werden neue erstellt. Mitte 2006 zählten die Mobilfunkanbieterinnen gesamthaft rund 7 Millionen Kundinnen und Kunden4. Im Folgenden wird deshalb auf die Anwendungsfragen rund um die Mobilfunkantennen fokussiert. Gleichwohl ist daran zu erinnern, dass die umweltrechtlichen Anforderungen an die Begrenzung nichtionisierender Strahlung für sämtliche Anlagen gelten, die solche Strahlung emittieren, also auch für Übertragungsleitungen für Strom, für Transformatoren oder etwa für Radaranlagen. Hinzu kommen zahlreiche andere Funk-Anwendungen wie WLL (wireless local loop oder drahtloser Teilnehmeranschluss), TETRA (terrestrial trunked radio, ein Standard für den professionellen Funk, der in der Regel für den Betriebs- und Sicherheitsfunk genutzt wird) oder WLAN (wireless local area network, ein drahtloses lokales Netzwerk).

Im Folgenden wird vorweg grob der fernmelderechtliche Rahmen und das Funktionieren eines Mobilfunksystems erläutert, soweit es der Autor als Jurist verstehen kann. Sodann wird der Stand der Diskussion betreffend der Schädlichkeit der Mobilfunkstrahlung zusammengefasst und es werden die geltenden umweltrechtlichen Anforderungen an den Bau und den Betrieb von Mobilfunkanlagen aufgezeigt. Danach soll auf die einzelnen, heute aktuellen, Rechtsfragen bei der Anwendung der umweltrechtlichen Vorschriften eingegangen werden. Aufgrund der doch eher grossen Zahl von Beschwerden und der inzwischen auch zahlreichen Entscheide zeigt sich, dass die Schnittstelle zum Raumplanungsrecht besonderer Beachtung bedarf und dass die Zuständigkeiten für gewisse Anlagen bei Bundesinfrastrukturen zu reden geben. Auf diese Aspekte wird deshalb in den Kapiteln VI. und VII. eingegangen.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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