Kommentar: Wenn nur Privilegierte in den Genuss von 5G kommen (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 01.02.2018, 18:59 (vor 2489 Tagen) @ H. Lamarr

Was passiert eigentlich, wenn die Lockerung der Anlagegrenzwerte im Ständerat oder im Nationalrat der Schweiz scheitert und der Bundesrat das Votum des Volkes akzeptiert und die Lockerung nicht mit seiner Verordnungskompetenz erzwingt? Ein Kommentar ...

Selbst dann geht die Welt nicht unter. Die eidgenössischen Mobilfunkbetreiber werden trotzdem damit beginnen, ihre Mobilfunkstandorte auf 5G umzurüsten. Und wenn dann voraussichtlich 2020 der Startschuss für 5G fällt, werden die umgerüsteten Standorte auf den 5G-Frequenzen damit beginnen, 5G-Dienste anzubieten, z.B. besonders schnelles Internet.

Klugerweise hat die Schweiz mit 694 MHz bis 790 MHz 5G zunächst in einem Frequenzbereich angesiedelt, der besonders gute Ausbreitungsbedingungen für Funkwellen bis hinein in Gebäude bietet. Auch ohne Grenzwertlockerung wird daher ein privilegierter Teil der Bevölkerung (wohnt in der Nähe von Sendemasten) durchaus in den vollen Genuss von 5G kommen, aber eben nicht jeder. Denn um jeden erreichen zu können, hätten die Anlagegrenzwerte gelockert werden müssen. Die Netzbetreiber können daher ihre Hände in Unschuld waschen und abwarten, sie wollten, durften aber nicht. Wer das Pech hat, von einem Standort weiter weg zu wohnen, der bekommt mit zunehmender Entfernung umgekehrt proportional weniger 5G geliefert. Das gibt voraussichtlich Ärger, denn die einen haben etwas, was die anderen nicht haben, wo doch aber alle (vor dem Gesetzt) gleich sein sollen.

Da nun das Gefühl Neid auf die privilegierten 5G-Nutzer mit voraussichtlich starken Kräften einhergehen wird, diese gefühlte soziale Ungerechtigkeit alsbald zu egalisieren, dürfte die möglicherweise politisch erzwungene Ungleichbehandlung der Bevölkerung bei der 5G-Versorgung – sie wäre die unvermeidliche Folge einer Beibehaltung der bisherigen Anlagegrenzwerte – zu so starken Protesten Benachteiligter führen, dass eine Lockerung der Anlagegrenzwerte in einem weiteren Anlauf z.B. ab 2020 mühelos zu bewältigen sein wird. Ich könnte mir vorstellen, dass sich dieser normativen Kraft des Faktischen kein Politiker mehr entziehen kann, diese Kraft ist viel leichter zu verstehen als die komplexen Zusammenhänge einer von Dilettanten und versteckten Geschäftsinteressen dominierten Mobilfunkdebatte.

Der mit Abstand einfachere und mit weniger sozialen Konflikten gepflasterte Weg zu 5G wäre die moderate Lockerung der Anlagegrenzwerte, gegen die es aus meiner Sicht kein einziges zwingendes Argument gibt. Es wäre der Weg der Vernunft. Doch die Schweiz hat sich über die vergangenen 20 Jahre hinweg in den Würgegriff von Dilettanten begeben, die als selbsternannte Experten auftreten und die Bevölkerung aus unlauteren Motiven heraus (materieller oder immaterieller Profit) zutiefst verunsichert haben.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Schweiz, Einflussnahme, Anlagengrenzwert, 5G, Alamisten, Ständerat


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