Wollt ihr die totale Abschirmung? JA!!! (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 24.09.2014, 22:35 (vor 3723 Tagen) @ Trebron

Rechtsfrage: Ist denn das was der 10. Senat des Finanzgerichts Kölle Alaaf beschlossen hat, für andere Regierungsbezirke, Bundesländer überhaupt relevant?

Als Nicht-Steuerfachmann sehe ich das so: Da sich die Kölner auf den Bundesfinanzhof berufen, werden wohl die Finanzämter aller Bundesländer eher gleich oder ähnlich verfahren. Möglicherweise hat das Kölner Finanzgericht einen aus seiner Sicht eher marginalen Fall „durchgewunken“, weil auf Grund der ganz seltenen Fälle kein Interesse an einer wirklich tiefgründigen Klärung gesehen wurde. Das könnte dann anders aussehen, wenn solche Abschirmungen im großen Stil an zahlreichen umfangreichen Bauvorhaben beabsichtigt wären. Derzeit dürfte das eher eine Marotte von ein paar Leuten sein, die sich Abschirm-Hüte aus Rettungsdecken selbst basteln.

Aus meiner Sicht ist der Kernsatz des Urteils: "Danach kommt es für den Fall nicht entscheidend darauf an, dass die Klägerin kein amtsärztliches Gutachten oder ein Gutachten eines medizinischen Dienstes vorlegen konnte. Aus dem von ihr vorgelegten ärztlichen Gutachten, welches insofern als Privatgutachten zu bewerten ist, ergibt sich, dass bei der Klägerin eine ausgeprägte Elektrosensibilität diagnostiziert wurde. Die Abschirmmaßnahmen seien danach notwendig, um die Folgen der Hochfrequenzstrahlung in Form von Migräne und Tinnitus zu vermeiden. Dieses Gutachten wurde zeitlich vor den Umbaumaßnahmen erstellt. Ausweislich des Gutachtens des Ingenieurbüros „B“ vom 25. September 2009 seien die in dem umgebauten Objekts gemessen an Emissionen von Mobilfunkbasisstationen stark auffälligen und aus baubiologischer Sicht nicht mehr zu akzeptieren."

Die Richter wussten, dass die "Elektrosensibilität" von einer Gynäkologin diagnostiziert wurde. Sie wußten, dass die Klägerin ein amtsärztliches Gutachten angekündigt, dann aber (aus naheliegenden Gründen) nicht beigebracht hat. Und sie werteten das Gutachten eines Baubiologen, als wäre dieser ein vereidigter Sachverständiger. Unter dieser Maßgabe, die sich augenscheinlich völlig wertfrei allein an akademischen Titeln und gefühlter Fachkompetenz orientiert, ist Rechtsprechung mMn der Wirklichkeit enthoben und bizarr abstrakt im Unrecht. Doch woher sollen die Richter auch wissen, dass der Baubiologe vielleicht 14 Tage vor seinem Gutachten noch Konditor war und woher sollen sie wissen, dass seriöse Wissenschaftler in aller Welt bislang unter gut 1600 überzeugten Elektrosensiblen keinen einzigen "echten" EHS gefunden haben.

Wie überzeugend doch alles ist, wenn man nichts weiß, außer seinen Paragraphen :no:.

Beim Projekt „W.“ in München könnte die Überzeugungsarbeit schwierig werden. Sofern Frau W. als Rentnerin die eigene Hütte bewohnt und ohne heftige sonstige Einkünfte liebevoll ihr Gärtchen pflegt, kann das Finanzamt bei ihr nicht viel holen. Und umgekehrt kann sie auch bei einer teuren Maßnahme kaum was einsparen. Da wäre die Allgemeinheit der Steuerzahler vor großem Schaden gefeit.

Ja, wären da nicht mutmaßliche Nebeneinkünfte für die mit großem Fleiß ausgeübte Tätigkeit der Alarmsirene im Dienst deutsch-schweizerischer ..., na Sie wissen schon. (Hinweis für "Eva": Nicht aufregen, ist doch nur ein Späßli).

Eine Kuppel aus Hasendraht, die sich formvollendet über Haus und Garten spannt. Das wäre was für Colani, Hundertwasser oder Christo und Jeanne-Claude gewesen. Ein weitläufiger Nachbar von uns hat etwas ähnliches tatsächlich bauen lassen. Weil er sehr dicht an der A9 wohnt, hat er seinen gesamten Garten verglasen lassen, am andern Ende nur mannshoch, auf der Hausseite aber hoch bis zur Dachrinne im 1. Stock. Für das Geld, das der da reingesteckt hat. hätte er sich leicht auch ein ruhiger gelegenes Grundstück leisten können. Aber jetzt hat er immerhin etwas ganz Exklusives, ein riesiges Glashaus mit Pflanzen wie in botanischen Gärten.

Bleibt meine Frage: Warum trommelt Diagnose Funk nicht für "vom Finanzamt anerkannt und begünstigt"? Lag der Fall, der in Köln entschieden wurde, vielleicht so speziell, dass er nicht übertragbar ist?

Wie kommen Sie nur darauf, dass Diagnose-Funk sich diese Gelegenheit hat entgehen lassen? Die Jungs haben doch schon damals 2012 getrommelt, als diese Geschichte noch frisch war: Abschirmungsmaßnahmen steuerlich anrechenbar. Technisch richtig müsste es heißen "Schirmmaßnahmen ...", denn abschirmen fällt in den Kompetenzbereich des MAD. Ist aber egal, merkt ja eh keiner.

--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum