Wollt ihr die totale Abschirmung? JA!!! (Allgemein)

Trebron, Mittwoch, 24.09.2014, 17:54 (vor 3723 Tagen) @ H. Lamarr

Rechtsfrage: Ist denn das was der 10. Senat des Finanzgerichts Kölle Alaaf beschlossen hat, für andere Regierungsbezirke, Bundesländer überhaupt relevant?

Als Nicht-Steuerfachmann sehe ich das so: Da sich die Kölner auf den Bundesfinanzhof berufen, werden wohl die Finanzämter aller Bundesländer eher gleich oder ähnlich verfahren. Möglicherweise hat das Kölner Finanzgericht einen aus seiner Sicht eher marginalen Fall „durchgewunken“, weil auf Grund der ganz seltenen Fälle kein Interesse an einer wirklich tiefgründigen Klärung gesehen wurde. Das könnte dann anders aussehen, wenn solche Abschirmungen im großen Stil an zahlreichen umfangreichen Bauvorhaben beabsichtigt wären. Derzeit dürfte das eher eine Marotte von ein paar Leuten sein, die sich Abschirm-Hüte aus Rettungsdecken selbst basteln.
Beim Projekt „W.“ in München könnte die Überzeugungsarbeit schwierig werden. Sofern Frau W. als Rentnerin die eigene Hütte bewohnt und ohne heftige sonstige Einkünfte liebevoll ihr Gärtchen pflegt, kann das Finanzamt bei ihr nicht viel holen. Und umgekehrt kann sie auch bei einer teuren Maßnahme kaum was einsparen. Da wäre die Allgemeinheit der Steuerzahler vor großem Schaden gefeit.
Bleibt meine Frage: Warum trommelt Diagnose Funk nicht für "vom Finanzamt anerkannt und begünstigt"? Lag der Fall, der in Köln entschieden wurde, vielleicht so speziell, dass er nicht übertragbar ist?

Tags:
Rettungsdecke


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