Elektrosensibler Richter (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 24.09.2014, 12:39 (vor 3723 Tagen) @ charles

Ungewöhnliche Steuergeschenke

Über dieses ungewöhnliche Steuergeschenk haben wir uns schon Anfang April (aber nicht 1. April) 2012 geärgert.

Auszug aus dem Urteil:

Der Senat sah keinen Anlass zur Zulassung der Revision, da das Urteil [sik!] der geänderten Rechtsprechung des BFH beruht.

Was für ein verräterisches Indiz!

Da die eher schlichten Apparatschniks der Mobilfunkgegner felsenfest dran glauben, dass EMF-Immission Menschen plemplem macht, wäre eine Erklärung für das Schandurteil: Der Richter wollte sich nur die steuerliche Absetzbarkeit seiner eigenen Schirmmaßnahme sichern. Warum auch nicht, Bundestagsabgeordnete dürfen schließlich auch über ihre "Apanage" selbst befinden.

Auch das befremdliche Wirken des Richters aus Sankt Ingbert wird erst verständlich, wenn man sich gewahr wird: der Mann glaubt "elektrosensibel" zu sein. Vermutlich gilt dies ebenso für den Verwaltungsrichter i. R. Bernd Irmfried B., der in verstaubten Fachmagazinen wie besessen gegen Funkwellen anschreibt, die sich, wie er meint, von den Bewohnern unautorisiert und deshalb unerlaubt in Häusern und Wohnungen breit machen.

So gesehen neige ich eher zu einer Invertierung von Apparatschniks Ursache-Wirkungs-These: Nicht wer unter Funkeinwirkung steht wird davon plemplem, sondern wer sich für "elektrosensibel" hält, verhält sich – nunja, nennen wir es mal – sozial auffällig.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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Revision


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