Jetzt schaltet sich die Poltik ein (Grüne) (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 23.01.2008, 22:02 (vor 6142 Tagen) @ H. Lamarr

Da sieht man wieder einmal mehr, wie wichtig es ist, wenn die richtigen Leute an den richtigen Stellen sitzen, z.B. im Bayerischen Landtag.

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Martin Runge
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Gesundheitliche Risiken durch Mobilfunk und staatliche Gesundheitsämter in Bayern

[Anm. spatenpauli: Ganz schön doppeldeutig formuliert, die Überschrift!]

Die gesundheitlichen Auswirkungen von Mobilfunk sind weiterhin unklar und strittig. Mehr und mehr Ärzte und andere Wissenschaftler machen allerdings auf ernstzunehmende Hinweise auf Gesundheitsgefährdung durch Elektrosmog aufmerksam. Vor diesem Hintergrund mahnt auch das Bundesamt für Strahlenschutz einen möglichst behutsamen Umgang mit Mobilfunk, schnurlosen Digitaltelefonen, WLAN und allen anderen mikrowellenbasierten Funktechniken an. Nach dem Bayerischen Gesundheits- und Verbraucherschutzgesetz gehören Gesundheitsförderung und Prävention, Risikoanalysen und Risikokommunikation, Gesundheitliche Aufklärung und Beratung sowie Umweltbezogener Gesundheitsschutz zu den Aufgaben der staatlichen Gesundheitsämter in Bayern. In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

1. Entspricht die Aussage, die Bayerische Staatsregierung hätte per behördeninternem Schreiben den staatlichen Gesundheitsämtern bzw. den dort beschäftigten Amtsärzten untersagt, dass die Amtsärzte bei Berichten über gesundheitliche Probleme im Zusammenhang mit Mobilfunksendern aktiv werden, den Tatsachen?

2. Entspricht die Aussage, die Bayerische Staatsregierung hätte per behördeninternem Schreiben den staatlichen Gesundheitsämtern bzw. den dort beschäftigten Amtsärzten untersagt, amtsärztliche Gutachten über mögliche Schädigungen der Gesundheit durch Elektrosmog zu erstellen, den Tatsachen?

3. Hat die Staatsregierung auf anderem Wege als über behördeninterne Schreiben den staatlichen Gesundheitsämtern bzw. den dort beschäftigten Amtsärzten untersagt, im Zusammenhang mit Elektrosmog wie in den Fragen 1 und 2 beschrieben, aktiv zu werden?

4. Wie häufig sind staatliche Gesundheitsämter in Bayern in den letzten fünf Jahren generell im Zusammenhang mit der Frage Mobilfunk/Elektrosmog/Gesundheit aktiv geworden, was waren Inhalt und Art des jeweiligen Tätigwerdens und wer hat das jeweilige Tätigwerden veranlasst?

5. Wie sollen staatliche Gesundheitsämter den Aufgaben nach Art. 9 des Bayerischen Gesundheits- und Verbraucherschutzgesetzes (Gesundheitsförderung und Prävention) im Zusammenhang mit der Thematik Mobilfunk/Elektrosmog/Gesundheit nach Vorstellung der Staatsregierung nachkommen?

6. Wie sollen staatliche Gesundheitsämter den Aufgaben nach Art. 10 (Risikoanalyse, Risikokommunikation, Gesundheitsberichterstattung) und nach Art. 13 (Gesundheitliche Aufklärung und Beratung) des Bayerischen Gesundheits- und Verbraucherschutzgesetzes im Zusammenhang mit der Thematik Mobilfunk/Elektro­smog/Gesundheit nach Vorstellung der Staatsregierung nachkommen?

7. Wie sollen staatliche Gesundheitsämter den Aufgaben nach Art. 15 des Bayerischen Gesundheits- und Verbraucherschutzgesetzes (Umweltbezogener Gesundheitsschutz) im Zusammenhang mit der Thematik Mobilfunk/Elektrosmog/Gesundheit nach Vorstellung der Staatsregierung nachkommen?

8. Wie sollen Bürgerinnen und Bürger, die meinen durch Mobilfunk in ihrer Gesundheit geschädigt zu sein, der Forderung des Bundesfinanzhofes München (Entscheidung III B 137/06 vom 29.01.07) nach Nachweis dieser Schädigung über ein amtsärztlichen Gutachten entsprechen können?

Martin Runge


Um Beantwortung innerhalb der üblichen Frist und um Aufnahme in die Landtagsdrucksachen wird gebeten.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Risikokommunikation, Die Grünen, Runge


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