Nicht überzeugend (Allgemein)

Fee, Montag, 21.01.2008, 12:01 (vor 6144 Tagen) @ H. Lamarr
bearbeitet von unbekannt, Montag, 21.01.2008, 12:25

Guten Morgen,

ein derartiges Schreiben ist mir unbekannt. Ich hätte allerdings bereits Schwierigkeiten nachzuvollziehen, wie die Feststellung getroffen werden könnte "dass bei Einhaltung der Grenzwerte ein amtsärztliches Gutachten vorgelegt werden müsse, um die Schädigung durch die Bestrahlung durch einen Mobilfunksender zu belegen". Meines Wissens ist es bislang noch nie gelungen beweiskräftig, einen derartigen Schaden nachzuweisen, noch da zu im Einzelfall.

Diese beiden Antworten sowohl von Herrn Hartmann wie von Herrn Mayrock überzeugen mich nicht.
Herr Hartmann begründet nicht, was Dr. Schmidt falsch wiedergegeben haben soll, weshalb das Zitat überwiegend völliger Unsinn sein soll und welcher Teil von "überwiegend" richtig ist.
Herr Mayrock scheint dies hier nicht zu kennen und macht ansonsten die üblichen Sprüche wegen der fehlenden Beweise mit dem seltsamen Nachsatz vom Einzelfall (und dass diese Beweise ja nie gefunden werden, soll schon mal nicht untersucht werden). Da scheint was faul im Staate Dänemark bzw. in diesem Fall Bayern.

Kosten zur Abwehr von Mobilfunkstrahlen sind steuerlich absetzbar.

München/Würzburg (dpa/tmn) - Aufwendungen zur Abwehr von Mobilfunkstrahlen können bei der Steuer nur dann geltend gemacht werden, wenn eine konkrete Gesundheitsgefährdung besteht. Das meldet das Institut für Wirtschaftspublizistik (IWW) in Würzburg.
Diese müsse vor Beginn von Abwehrmaßnahmen durch ein amtliches Gutachten belegt werden. Das Institut bezieht sich dabei auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs in München hervor (Az.: III B 137/06).
http://www.steuermelder.de/gate.dll?jnid=213B93C2C28D&access=0&op=jnfs&sid=$sid&fsid=$fsid

Eine "konkrete Gesundheitsgefährdung" liege zum Beispiel vor, wenn die gesetzlichen Grenzwerte überschritten werden. Liegen die Werte darunter, müsse ein amtsärztliches Gutachten bestätigen, dass die gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Mobilfunkstrahlen verursacht worden sind.

(Quelle: http://www.ln-online.de/news/archiv/?id=2187593)


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