Antwort Dr. Hartmann (Allgemein)
Sehr geehrter Herr Schall,
Herr Dr. Schmidt gibt meine Ausführungen völlig falsch wieder.
Das angebliche Zitat enthält überwiegen vollständigen Unsinn.
Mit freundlichen Grüssen
Dr. Hartmann
***********************************
Nachfolgend die Anfrage, auf die Dr. Hartmann antwortet
Sehr geehrter Herr Dr. Hartmann,
in der beigefügten Presse-Erklärung schildert Dr.-Ing. H. Schmidt (Sprecher der Bürgerinitiative Wolfratshausen zum Schutz vor Elektrosmog e.V.), folgende Begebenheit mit Ihnen, in der es um amtsärztliche Gutachten geht, mit denen Betroffene eine Schädigung wegen Bestrahlung durch Mobilfunksender belegen könnten:
Zitat Anfang
"Dr. Hartmann wurde von den Betroffenen gefragt, warum das Gesundheitsamt es abgelehnt hat, solche amtsärztlichen Untersuchungen durchzuführen. Er führte aus, dass die Bayerische Staatsregierung per behördeninternem Schreiben den Gesundheitsämtern untersagt hat, dass die Amtsärzte bei Berichten über gesundheitliche Probleme im Zusammenhang mit Mobilfunksendern aktiv werden. Es sei ihnen von der Staatsregierung verboten worden, amtsärztliche Gutachten zu erstellen. Die Staatsregierung argumentiere damit, dass Gerichtsurteile keine Aufgaben der Gesundheitsämter begründen könnten. Er spreche hier als Sprachrohr des Ministeriums und habe eine Loyalitätspflicht. Das behördeninterne Schreiben könne er nicht weitergeben, aber es stehe den Anwesenden frei, das Ministerium deswegen anzuschreiben."
Zitat Ende
Meine Frage an Sie ist nun: Gibt Dr.-Ing. H. Schmidt in obiger Textpassage den Sachverhalt zutreffend wieder oder sehen Sie Anlass zu einer Berichtigung?
Viele Grüße aus München
IZgMF
Stephan Schall
--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
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- Antwort Dr. Hartmann an elektrosmognews -
H. Lamarr,
23.01.2008, 00:07
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- Nicht überzeugend -
Fee,
21.01.2008, 12:01
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