Charité-Doktorarbeit: zehn Monate - auf Bewährung (Forschung)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 16.11.2011, 11:53 (vor 4748 Tagen) @ Gast

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Der Beitrag in der Süddeutschen Zeitung vom 14. November 2011 titelt "Dr. med. nachgebessert". Da der Artikel (noch) nicht online steht, hier ein paar Takte zum Inhalt:

- Frau Dr. K. hat von der Charité zehn Monate Zeit bekommen, ihre beanstandete Doktorarbeit nachzubessern.

- Lässt sich Frau Dr. K. nicht auf das Angebot ein (was gegenwärtig anscheinend noch nicht fest steht), kann ihr der Titel doch noch aberkannt werden.

- Die nachgebesserte Doktorarbeit muss neu begutachtet werden.

- Die Entscheidung der Charité Nachbessern zuzulassen sei "höchst ungewöhnlich“, sagt Wolfgang Löwer, von der Deutschen Forschungsgemeinschaft eingesetzter Ombudsmann für die Wissenschaft.

- Die Arbeit zum Mobilfunk enthalte "zweifelsohne schwere Verstöße gegen die gute wissenschaftliche Praxis“, sagt Ulrich Dirnagl (Mitglied der Promotionskommission), aber eine externe Kommission habe keine betrügerische Intention feststellen können. Dem Votum der externen Kommission habe sich die Promotionskommission angeschlossen.

- Die Charité gebe das Votum der externen Kommission nicht heraus und nenne die Mitglieder nicht, um sie vor einer „Schlammschlacht“ zu bewahren, sagt Ombudsmann Karl Sperling.

- Die Promotionskommission sei mehrheitlich der Meinung gewesen, dass sich die Dissertation durch Umarbeitung retten lasse. Dabei habe sie neben ihrer Verantwortung für die Wissenschaft auch ihrer Verantwortung für die junge Ärztin Rechnung getragen. „Es kann ja nicht darum gehen, deren Leben zu zerstören“, sagt ein Mitglied, das ungenannt bleiben will. Schließlich seien Verstöße gegen die gute wissenschaftliche Praxis dem Doktoranden, „der naiv in seine Arbeitsgruppe gerate und sich den Gepflogenheiten seines Betreuers anpasse“, am wenigsten anzulasten.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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