Charité lässt Korrektur fehlerhafter Doktorarbeiten zu (Forschung)

Gast, Dienstag, 15.11.2011, 19:18 (vor 4748 Tagen)

Wer in seiner Doktorarbeit gepfuscht hat, darf nachbessern. Nach diesem Grundsatz verfährt zurzeit die Berliner Charité. Wie die "Süddeutsche Zeitung" schreibt, hat die dortige Promotionskommission entschieden, dass zwei Ärztinnen ihre Doktorarbeit überarbeiten dürfen. In den Dissertationen waren gravierende Fehler entdeckt worden - so schwerwiegend, dass sie dem Bericht zufolge auch einen Entzug des Doktorgrades rechtfertigen könnten. Die Entscheidung der Kommission stößt bei Experten auf Kritik. Der von der Deutschen Forschungsgesellschaft eingesetzte Ombudsmann für die Wissenschaft, Wolfgang Löwer, merkt an: Die Charité könne sich nicht um die Frage herumdrücken, ob der Doktortitel jeweils zu Recht verliehen worden sei. © Copyright Deutschlandradio Kultur

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Tags:
Reflex, Tauber, HL60-Zellen, Berlin, Khubnazar, Fehlverhalten, Entzug, Charité


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