Kompetenzinitiative veröffentlicht "verbotene Äußerungen" ? (Allgemein)

Alexander Lerchl @, Dienstag, 24.08.2010, 21:31 (vor 5193 Tagen) @ RDW

Falls der KOI-Beitrag im Netz bleibt, hat A. ein ernsthaftes Problem. Bzw. gleich mehrere, denn: Sollten die von der KOI veröffentlichten Äußerungen NICHT sofort gerichtlich verfolgt werden, ist klar, dass es nicht um die Äußerungen als solche ging, sondern darum, das IZgMF zu schädigen. Meiner Meinung nach. Das wäre wohl ziemlich mies.

Erstaunt Sie das etwa?

Einerseits nein (weil irgendwie konsistent), anderseits doch, weil so offensichtlich mies. Das zu sehen kann auch die heftigste Verbohrung nicht verhindern.

Das ist von dieser Initiative weder neu noch unerwartet. Juristisch vielleicht einwandfrei...

Das ist die interessante Frage! Beispiel: Ich sage: RDW ist ein Ar....och. Verbalinjurie. RDW verklagt mich, das Gericht urteilt, ich darf das nicht mehr sagen. Dann sagt RDW woanders öffentlich: A. hat mich Ar...och genannt und das Gericht hat es verboten, ätsch. Dann mag man sich (bzw. das Gericht) doch fragen, ob man nicht ver....t wurde.

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"Ein Esoteriker kann in fünf Minuten mehr Unsinn behaupten, als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann." Vince Ebert

Tags:
Filz, Doppelmoral, Trollig, Diskussionskultur


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