Im IZgMF tabu: Prof. A... und seine Mobilfunkstudien (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 29.07.2010, 19:46 (vor 5219 Tagen) @ Skeptiker

"Tabu" ist schon mal gar nichts.

Doch, hier auf der IZgMF-Website sind die im Urteil gelisteten fünf Verbotsbehauptungen definitiv (oder meinetwegen "de facto") tabu. Das Urteil sieht bei Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe zwischen 5 Euro und 250'000 Euro vor.

Es spricht nichts gegen eine journalistische Aufarbeitung dieses Vorgangs. Lassen Sie sich ein bißchen Zeit.

Ja, der Vorgang mag für Journalisten interessant sein, das ändert aber nichts daran, dass die Verbotsbehauptungen weder auf der IZgMF-Site auffindbar sein dürfen noch von der Websitebetreiberin in irgendeiner Form verbreitet werden dürfen.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Maulkorb, Verbotsbehauptung


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