Thank you for Nothing: Scheidstegers heimlicher Supergau (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 03.11.2022, 22:06 (vor 737 Tagen) @ H. Lamarr

Doch es kommt noch besser: Auf Antrag der Verteidigung änderte Richter Weisberg am 1. Oktober 2014 seinen Entscheid vom 8. August 2014 dahingehend ab, dass der District of Columbia (Washington D.C.) zunächst einmal darüber befinden müsse, wie er künftig die Stellungnahmen von Wissenschaftlern vor Gericht nach ihrer Evidenz bewerten wolle (Quelle; PDF-Seite 47).

Seit Februar 2016 verwurstete Klaus Scheidsteger seine sogenannte Dokumentation "Thank you for Calling" (ty4c) kostenpflichtig vor allem in deutschen und österreichischen Programmkinos (Eintritt < 10 Euro), in Form eines Streams bei einem Video-on-Demand-Anbieter (Verkaufspreis unbekannt) sowie als DVD bei diversen Anbietern (rd. 18 Euro zuzügl. Versandkosten). Auch für Anfragen wegen Sonderveranstaltungen, größere Mengen oder Lizenzen ist der Filmemacher offen. Und: Um keinen Cent liegen zu lassen, komplettiert für rd. 20 Euro (inkl. Versandkosten) das Anfang 2018 erschienene Buch zum Film Scheidstegers ausgeklügelte Geschäftsidee einer umfassenden Krötenwanderung.

Wie lange die Kröten zahlreich von einer Tasche in die andere wanderten weiß ich nicht, diese Frage kann nur Klaus Scheidsteger oder sein Steuerberater beantworten. Ein paar Jahre werden es mutmaßlich aber schon gewesen sein. Andererseits kann das nicht sein, denn schon am 20. Oktober 2016 passierte in den USA etwas, was dem Film "Thank you for Calling" und dem damit verbundenen Merchandising abrupt den Stecker gezogen hat. Denn an diesem Tag entschied der Court of Appeals (Berufungsgericht) des District of Columbia im Streitfall Motorola et al. vs. Michael Patrick Murray et al., also in der von Scheidsteger thematisierten gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen der Mobilfunkindustrie und 13 Klägern mit Hirntumoren, etwas, was Scheidstegers Film mit einem Federstrich in großen Teilen zu altem Eisen entwertet. Das Gericht entschied, dass in besagtem Streitfall die Zulassung von Sachverständigen, die Parteigutachten vorlegen dürfen, nicht länger gemäß dem milden Frye-Standard erfolgen darf, sondern gemäß dem strengeren Daubert-Standard (Original-Quelle, Kurzfassung in deutscher Übersetzung hier). Damit schickte das Gericht Klaus Scheidsteger gewissermaßen zurück auf "Los", denn sein Film ty4c entspricht seit diesem Entscheid noch viel weniger den Tatsachen als zuvor.

Rückblende: In ty4c lässt Scheidsteger die beiden Österreicher Michael Kundi und Wilhelm Mosgöller sowie den Griechen Dimitrios Panagopoulos auftreten. Sie sind drei von acht Sachverständigen, die für die Kläger aussagen sollen. So einfach geht das in den USA jedoch nicht. Bevor dort Sachverständige aussagen dürfen, müssen sie sich einer gerichtlichen Prüfung ihrer wissenschaftlichen Qualifikation unterziehen. Diese Prüfung geschieht im Wesentlichen nach zwei Kriterienkatalogen: dem milden Original-Frye-Standard oder dem strengen Daubert-Standard. Zu der Zeit, als Scheidsteger seinen Film drehte, galt Frye in nur noch drei US-Bundesstaaten. Darunter war, zufällig oder schlau eingefädelt, ausgerechnet auch die US-Hauptstadtregion District of Columbia, in welcher der große Hirntumorprozess am Superior Court unter der Leitung von Richter Frederick H. Weisberg verhandelt wurde. Weisberg war im August 2014 also gehalten, die von der Klägerseite benannten acht Sachverständigen gemäß den Frye-Kriterien zu prüfen. Drei Kandidaten scheiterten an dieser Prüfung, darunter Scheidstegers "Professor" aus Griechenland.

Glücklich ist Weisberg mit diesem Ergebnis jedoch nicht. Denn aus seiner Sicht wären die fünf Sachverständigen, die er gemäß Frye zulassen musste, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ebenfalls ausgeschlossen worden, hätte er bei der Prüfung die strengen Daubert-Kriterien anwenden dürfen. Seinem Verdruss machte Weisberg am 1. Oktober 2014 Luft, wie oben in der zitierten Textpassage zu lesen ist. Und rd. zwei Jahre später entscheidet sich das Berufungsgericht in dem Hirntumorenfall tatsächlich für Daubert. Scheidsteger hätte mMn zu diesem Zeitpunkt die Vermarktung von ty4c einstellen müssen, weil die schon zuvor dubiose Aussage des Films, die einen angeblichen Durchbruch zugunsten der Kläger behauptet, mit den von Scheidsteger präsentierten Sachverständigen wegen Daubert mutmaßlich nie Realität werden wird.

Scheidsteger hat für ty4c eine eigene Website, er hätte dort auf aktuelle Entwicklungen in dem von ihm hochgespielten Hirntumorprozess in Washinton D.C. hinweisen können. Hat er nicht getan. Keine Zeile dort gibt sachbezogen Auskunft, was sich seit 2016 in der gerichtlichen Auseinandersetzung getan hat. Nachträglich wurde nur der umsatzfördernde Hinweis eingefügt, dass es "ab sofort" auch das Buch zum Film gibt. Damit macht der Filmemacher mMn unmissverständlich deutlich, worauf es ihm bei ty4c und ähnlichen Werken wirklich ankommt.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Hirntumor, Kundi, Mosgöller, USA, Kommerz, Sammelklage, Scheidsteger, Panagopoulos, Ty4C, Faktencheck, Weisberg, Murray, Daubert, Frye, Washinton


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