Schweiz: Antennen-Updates auf 5G ohne Baugesuche (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 05.03.2020, 15:15 (vor 1710 Tagen)

Gigaherz-Präsident Jakob kann einen schönen Erfolg für sich verbuchen. Wegen seiner fachlichen Defizite im Verständnis der Mobilfunktechnik ist der selbsternannte Experte unter Fachleuten eine Lachnummer, Laien aber kann er reihenweise einwickeln und verunsichern. So gelang es Jakob seit Anfang 2019, die gegenwärtig von den Schweizer Mobilfunknetzbetreibern praktizierte 5G-Aufrüstung vorhandener Mobilfunkstandorte mit der Behauptung in Misskredit zu bringen, diese Aufrüstung, die ohne Baugesuche stattfinde, sei unzulässig und für die Bevölkerung mit Gesundheitsrisiken verbunden.

Dazu muss man wissen, dass in der Schweiz "Bagatelländerungen" an Mobilfunkanlagen ohne Baugesuche zulässig sind. Mehr darüber, was Bagatelländerungen sind und wie damit umzugehen ist, unter Hintergrund. Die Grenzwerte der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) sowie die weiteren baurechtlichen Vorschriften müssen aber in jedem Fall eingehalten werden, egal ob mit oder ohne Baugesuch aufgerüstet wird. Von einer für die Bevölkerung riskanten Praxis kann deshalb keine Rede sein, zumal in der Schweiz an vielen Orten ohnehin 10-Mal niedrigere Feldstärke-Vorsorgegrenzwerte gelten (Anlagegrenzwerte) als z.B. in Deutschland oder Frankreich.

Dennoch griff am 3. März 2020 im Schweizer Parlament die Sozialdemokration Franziska Roth das leidige Thema abermals auf und fragte die Schweizer Bundesregierung:

In Zuchwil SO hat die Swisscom 2 Mobilfunkantennen ohne Baugesuch auf 5G aufgerüstet. Die Gemeinde prüft rechtliche Schritte gegen die Swisscom. Es gibt keine Vollzugsempfehlung des Bundes, wie Baugesuche zu 5G zu beurteilen sind.

► Wann unternimmt das UVEK gestützt auf den Bericht der Arbeitsgruppe Mobilfunk und Strahlung weitere Schritte?

► Wie beurteilt der Bundesrat die Situation, dass Mobilfunkantennen ohne Baugesuche aufgerüstet werden können?

Die Antworten der Bundesregierung stehen noch aus. Der Bericht der Arbeitsgruppe "Mobilfunk und Strahlung enthält Handlungsvorschläge für die Schweizer Politik und liegt dem UVEK seit spätestens 28. November 2019 vor. Bislang hat das UEVK darauf jedoch öffentlich nicht reagiert und auch kein Zeitfenster geöffnet, in dem mit einer Reaktion zu rechnen ist, obwohl die Kantone seit Monaten dringend auf eine Vollzugesempfehlung des Bundes warten, wie denn nun im Detail mit der Bewilligung von Baugesuchen für 5G-Antennen zu verfahren ist. Die daraus resultierende Verunsicherung in den Kantonen und Gemeinden und in der Bevölkerung nutzen organisierte Mobilfunkgegner der Schweiz, um irrationale Ängste gegenüber 5G mit allen Mitteln zu wecken und zu schüren. Das Coronavirus könnte für das UEVK ein willkommenes neues Risiko werden, um von seiner andauernden Schreckstarre in der 5G-Problematik abzulenken.

Ralf (von mikikama.at) informiert dazu:

Coronavirus = Die Virenfamilie
SARS-CoV-2 = Der Virus
COVID-19 = Die Erkrankung

Bitte bis morgen auswendig lernen. :-)

Hintergrund
Gigaherz-Jakob kennt Vollzugsempfehlung des Bafu nicht
Hardegger-Interpellation 19.3089 - Antwort Bundesrat
Cercl’Air: Informationsblatt 5G jetzt zum Downloaden
Auch Bagatelländerungen müssen Grenzwerte einhalten
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Schweiz, Baugesuch


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