Auch Bagatelländerungen müssen Grenzwerte einhalten (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 27.03.2019, 21:45 (vor 1848 Tagen) @ H. Lamarr

Nationalrätin Yvette Estermann hatte Zweifel an Gigaherz-Jakobs Behauptung, die Montage von 5G-Antennen würde von Netzbetreibern unzulässig als genehmigungsfreie Bagatelländerung deklariert. Sie fragte am 5. März 2019 bei der Regierung der Schweiz (Bundesrat) nach:

Mit einer Publikation vom 23. Februar 2019 weist Gigahertz [sik!] darauf hin, dass die kantonalen Umweltämter in Absprache mit den Mobilfunkbetreibern versuchen, zahlreiche Mobilfunk-Sendeanlagen unter dem Deckmantel einer "Bagatelländerung" ohne Baubewilligung auf den neuen Mobilfunkstandard 5G aufzurüsten.

Stimmen die Aussagen?

Der Bundesrat antwortete am 11. März 2019:

Für die Bewilligung und Kontrolle von Mobilfunkanlagen sind die Kantone und Gemeinden zuständig. Da sich das Baurecht je nach Kanton und Gemeinde unterscheidet, können auch die Verfahren etwas anders ablaufen. Der Bund macht den Kantonen diesbezüglich keine Vorgaben. Die Grenzwerte der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) sowie die weiteren baurechtlichen Vorschriften müssen aber in jedem Fall, unabhängig vom Verfahren, eingehalten werden.

Kommentar: Es ist schon grotesk, dass der Unsinn von Gigaherz.ch von einer Nationalrätin nicht verworfen wird, sondern sich auch noch der Bundesrat mit dem Blödsinn eines 80-Jährigen Ex-Elektrikers beschäftigen muss.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Behauptung, Schweiz, Querulant, Estermann, Nationalrat


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