Hadlikon & Mobilfunk: Ein Weiler wächst über sich hinaus (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 15.12.2017, 17:25 (vor 2520 Tagen)

Dies ist eine Geschichte über eine Handvoll Mobilfunkgegner aus einem Weiler im Raum Zürch, die vorgeben, die Welt retten zu wollen, und doch nur nach dem einen trachten: Der Mast muss weg.

Hadlikon liegt nördlich des Zürichsees im Landkreis der politischen Gemeinde Hinwil, wo vor Jahren die Gerichtsverhandlung Lerchl vs. "wuff" stattfand. Wer das Nest Hadlikon von einem zum anderen Ende durchstreift, ist nach ungefähr fünf Minuten durch, denn das rundliche Örtchen misst nur rd. 300 Meter im Radius. Die Chance, auf Wutbürger zu treffen, gibt es jedoch auch in solchen sogenannten Außenwachten, wie Weiler, die erst noch zum Dorf wachsen müssen, im Raum Zürch heißen. Hadlikon hat schätzungsweise 500 bis 700 Einwohner und leistet sich dennoch eine "Interessengemeinschaft (IG) Hadlikon für antennenfreie Wohnzonen", die sich angeblich sehr um das Existenzrecht von "Elektrosensiblen" sorgt. Das kann ja auch jeder Depp aus dem Stand heraus ohne einen Funken Ahnung vom Stand des Wissens zu haben.

Diese IG Hadlikon hat nun eine Petition aufgelegt, mit der sich die handvoll Wutbürger des Weilers erstmals öffentlich in die Mobilfunkdebatte einmischen. Eigentlich wäre dies nicht der Rede wert, würde die Petition aus dem Nest nicht von den üblichen Verdächtigen der eidgenössischen Anti-Mobilfunk-Szene vom Luftballon zum Fesselballon aufgeblasen. Der Möchtegern-Dachverband funkstrahlung.ch und Elisabeth Buchs von gigaherz.ch rufen die übrigen fünfzehn aktiven Mobilfunkgegner der Schweiz :-) dazu auf, die Petition zu unterstützen.

Verkauft wird einem das Bittgesuch als "Petition der IG Hadlikon zum Schutz der Bevölkerung". Was für eine anmaßende Bezeichnung! Als ob fachlich restlose überforderte Mobilfunkgegner jemals etwas für den Schutz der Bevölkerung getan hätten, statt nur für sich selbst.

Doch was ist das?! Die Petition aus dem Nichts wird, kaum zu glauben, bei funkstrahlung.ch als Werk von Altruisten vorgestellt, denen nicht das eigene Wohl am Herzen liegt, sondern das der Menschheit. Die sieben Forderungen lesen sich zum Teil allerdings wie aus der guten alten Steinzeit der Mobilfunkgegnerei, als der Bauch das Hirn noch voll beherrschte:

1. Schaffung von antennenfreien Zonen im Siedlungsgebiet der Schweiz, analog zu raucherfreien Zonen, auf der Grundlage der Bundesverfassung Art. 118 sowie des Berichtes des Bundesrates zum Schutz vor Passivrauchen vom 10.3.2006
2. Regelung der Haftungsfrage bei Schäden infolge nichtionisierender Strahlung an Mensch, Tier und Umwelt
3. Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäss Umweltschutzgesetz Art. 9 für die heute eingesetzten und die geplanten Mobilfunktechnologien
4. Keine Vergabe von weiteren Konzessionen für flächendeckend eingesetzte Mobilfunktechnologien
5. Revision des NISV-Grenzwertmodells gemäss den Vorgaben des Umweltschutzgesetzes, insbesondere Verschärfung der Emissionsbegrenzung gemäss Art. 11.3. Es steht fest, dass die bestehende Belastung schädlich ist.
6. Forcieren von gesundheitlich besser verträglichen Technologien
7. Anwendung einer erweiterten Messtechnik zur Erfassung biologisch relevanter Eigenschaften der Strahlung

Starker Tobak wenn man sich vor Augen hält, dass es inkompetente aufgehetzte Laien sind, die hier am liebsten Weltpolitik machen möchten. Doch weil nur Geschwätz, wird diese Petition genauso sang- und klanglos in der Versenkung verschwinden wie ähnliche Anläufe zuvor. Die Hintermänner der Szene juckt dies nicht, denen ist der Erfolg der Petition völlig egal, ihnen kommt es auf die Adressen der Unterstützer an und darauf, wieder einmal öffentliche Aufmerksamkeit für die Sache der Mobilfunkgegner zu ergattern. Das ist gut fürs Geschäft mit der Angst. Nicht das Ziel ist das Ziel, sondern der Weg dorthin.

Die weitschweifige "Medieninformation", die im November 2017 von den Anführern der Hadliker Wutbürger Oswald (Osi) Achermann und Kathrin Luginbühl an den Bedürfnissen der Medien vorbei fabriziert wurde und schon im ersten Satz mit einem Tippfehler unangenehm auffällt (Bundesrast statt Bundesrat), hat in den Medien keinen Niederschlag gefunden. Die IG-Vertreter plaudern in ihrem Papier über viele Dinge, die sie weder durchschaut noch verstanden haben, nur über eines reden sie nicht: Darüber, was die IG wirklich will. Denn dies hat mit all dem vorgetragenen Geschwafel nichts zu tun, sondern es geht um etwas ganz anderes, etwas was nur die Hadliker interessiert. Nämlich das hier (Auszüge aus dem Sitzungsprotokoll vom 12. Juli 2017 der Stv. Gemeindeschreiberin von Hinwil, Katharina List):

Am 16. Dezember 2016 wurde die Gemeinde Hinwil von Salt Mobile SA darüber informiert, dass an der Walderstrasse 132 in Hadlikon eine neue Antennenanlage geplant ist. Die Gemeinde Hinwil wurde mit diesem Schreiben, wie dies das Dialogmodell vorsieht, aufgefordert, innert 40 Tagen einen Alternativstandort im Umkreis von 200 Metern vorzuschlagen. Nach eingehender Prüfung musste festgestellt werden, dass im oben erwähnten Umkreis keine andere, etwas weniger empfindliche Bauzone angrenzt. Zudem hätte auch ein Eigentümer mit geeigneter Parzelle gefunden werden müssen, der einer Mobilfunkantenne auf seinem Grundstück zugestimmt hätte.

Nach erfolgter Publikation des Baugesuchs von Salt Mobile SA rief am 31. März 2017 die Interessengemeinschaft (IG) "Mobilfunkfreie Wohnzone" mittels Flugblättern die Bevölkerung von Hadlikon dazu auf, sich gegen den Standort der neu geplanten Mobilfunkantenne in der Wohnzone zu wehren.

Dann folgte ein aufwendiges "Dialogverfahren", in dem drei Alternativstandorte der Reihe nach geprüft wurden und aus guten Gründen verworfen wurden, so dass der Gemeinderat letztlich in seiner Sitzung vom 12. Juli 2017 das Baugesuch am ursprünglich vorgesehenen Standort bewilligte. Den Einsprechern (Anstössern), die den Baurechtsentscheid eingefordert haben, stand das Recht zu, gegen den Entscheid des Gemeinderates beim Baurekursgericht des Kantons Zürich zu rekurrieren. Ob die Hadliker Wutbürger diesen Schritt machten ist nicht bekannt aber wahrscheinlich. Und die Anfang November gestartete Petition deutet darauf hin, dass sie mit ihrem Einspruch gescheitert sind.

Das also, der kommende Sendemast vor der eigenen Nase, ist aus meiner Sicht der wahre Antrieb für diese dumme Petition aus Hadlikon. Doch es könnte auch noch einen zweiten weniger dummen Grund geben, der jedoch auch nicht ehrenhafter ist. 2018 wird für die Mobilfunkgegner der Schweiz möglicherweise zu einem Stalingrad, denn der Bundesrat bereitet eine Lockerung der schweizer EMF-Vorsorgewerte vor. Die Petition läuft diesem Vorhaben 180° entgegen und könnte als Overtüre gesehen werden, auf welche durchtriebene Weise (nämlich mit geballter Desinformation) organisierte Mobilfunkgegner die Bevölkerung der Schweiz gegen die Pläne der Regierung mobilisieren möchten.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Schweiz, Petition, Luginbühl, Mitzeichner, Funkstrahlung, Zürich, Hadlikon, Dialogverfahren


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