Information versus Mutmaßung (Allgemein)

RDW, Donnerstag, 10.01.2008, 16:21 (vor 6114 Tagen) @ H. Lamarr

Das liest sich doch hier ganz anders, oder?

Ich glaube da verbuxeln Sie was. Die beiden Urteile, auf die Hilleke aufmerksam macht, sind vom August 2007, das Dachau-Urteil wurde im Dezember 2007 gesprochen. Aller Voraussicht nach: zwei Paar Stiefel.

Ich halte es für eher unwahrscheinlich, dass der von Helmut verlinkte Artikel im Merkur vom August 2007 ein Urteil vom Dezember 2007 beschreibt.

Und so lohnt sich auch diesmal zur objektiven Meinungsbildung ein Blick auf vollständigere Literatur, als man sie wie in diesem Fall auf der Homepage der Stadt Attendorn findet, nämlich diese und zudem deutlich kompaktere:
http://www.landesanwaltschaft.bayern.de/documents/05a02105b_000.pdf

Und wie man dann sieht, es ist das Urteil gegen Dachau und das "bahnbrechende" daran ist lediglich eine interessenhalber aufgebauschte Nebensächlichkeit.
Andere Nebensächlichkeiten dieses Urteils wird man dagegen wohl in keinen mobilfunkkritischen Interpretationen finden, etwa diese hier:
"Da die von der Anlage ausgehende Strahlenbelastung nach der der Klägerin erteilten "Standortbescheinigung" der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post die Grenzwerte nach § 2 der 26. BImSchV einhält, ist nicht anzunehmen, dass die Gesundheit der Personen, die in dem Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 1317/8 und in den benachbarten Gebäuden leben, durch den Betrieb der Anlage gefährdet wird."

RDW


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