OLG bestätigt : Wertminderung der Immobilie (Allgemein)
Schon was her , aber der Auszug ist aus dem Zusammenhang gerissen.
Haben Sie den Zusammenhang etwa nicht verstanden ?
Dafür aber mit einem bekannten alten Link .
Soll der wieder auf gewärmt werden ?
Zumindest sollte man dieses Urteil zur Kenntnis nehmen. ...
Und letztendlich vergessen .