OLG bestätigt : Wertminderung der Immobilie (Allgemein)
http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/guterrat/urteile.html?id=13352
Zitat: Auch bei Einhaltung der Grenzwerte der 26. BImSchV kann nach der Verkehrsanschauung* bereits die Besorgnis einer Gesundheitsgefahr die Gebrauchstauglichkeit von Mieträumen zu Wohnzwecken beeinträchtigen. Die Nutzung eines Gebäudes durch Vermietung oder seine Verwertung durch Verkauf (von Miteigentumsanteilen) können durch die Installation einer Mobilfunksendeanlage beeinträchtigt werden. Da bereits die ernsthafte Möglichkeit einer Wertminderung ausreicht, kommt es auf deren tatsächliches Eintreten nicht an.
... und das bereits 2006 !
*)Verkehrsanschauung = Markt
Noch Fragen, Kienzle ?
Thomas G