Wie 5G mit geänderter Vollzugshilfe entfesselt wird (III) (Technik)
Kommt die realitätsnähere Berechnung der EMF-Immission im Umfeld von Mobilfunkbasisstationen in der oben skizzierten Form zum Tragen, die positive und negative Einflussgrößen berücksichtigt, kann sie somit landesweit folgende drei Wirkungen bei allen vorhandenen Mobilfunkstandorten entfalten:
► Moderate Erhöhung der EMF-Immission.
► Gleichbleibende EMF-Immission (wenn sich Einflussgrößen gegenseitig aufheben).
► Moderate Reduzierung der EMF-Immission.Organisierte Mobilfunkgegner werden wegen der ersten Option voraussichtlich mit allen Mitteln der Desinformation versuchen, die Bevölkerung gegen die realitätsnähere Berechnung der EMF-Immission zu mobilisieren. Beispielsweise, indem die beiden anderen Optionen verschwiegen werden und die von Fall zu Fall mögliche moderat höhere Immission dramatisiert und verallgemeinert wird. Ob dies verfängt bleibt abzuwarten. Da de-facto schlimmstenfalls nur stille Reserven genutzt werden und die Anlagegrenzwerte weiterhin nicht überschritten werden, sehe ich für Mobilfunkgegner keine Erfolgschancen, die über die Echokammern der Szene hinausgehen.
Gigaherz-Jakob hat sich geirrt. Die Richtungsdämpfung bei adaptiven 5G-Antennen wird nicht wie von ihm erwartet von 15 dB auf 25 dB angehoben, sondern auf maximal 30 dB. So sehen es die "Änderungen vom 22. November 2024 der Vollzugsempfehlung zur Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) für Mobilfunk- und WLL-Basisstationen, BUWAL 2002 betreffend die rechnerische Prognose" vor.
Jakob hat die besagte Änderung der Vollzugsempfehlung am 18. Januar 2025 als erster entdeckt und mit einem ziemlich wirren Beitrag (Rösti wird ungeniessbar) mehr schlecht als recht attackiert.
Adaptive 5G-Antennen werden in der Änderung der Vollzugsempfehlung nicht explizit erwähnt. Nur diese Antennen haben jedoch wegen ihrer starken Richtwirkung auch eine besonders starke Richtungsdämpfung, die anlässlich der rechnerischen Immissionsprognose mit dem bislang zulässigen Maximalwert von 15 dB die tatsächliche Größenordnung (30 dB) nicht mehr adäquat berücksichtigte. Die Folge waren unrealistisch hohe Immissionswerte an Omen. Mit der Anhebung der maximal zulässigen Richtungsdämpfung auf 30 dB trägt die rechnerische Immissionsprognose nunmehr den Besonderheiten adaptiver 5G-Antennen (Massive-Mimo) Rechnung und bildet die tatsächlich zu erwartende Immission an Omen besser ab. Übersteigt die Immissionsprognose eine Ausschöpfung des jeweils maßgebenden Anlagegrenzwerts um 80 Prozent, können die kantonalen Behörden im Zweifelsfall eine Messung der tatsächlichen Immission beauftragen.
Da organisierte Mobilfunkgegner selbst kleinste Überschreitungen eines Anlagegrenzwerts gerne dramatisieren, sei der Hinweis gestattet, dass es sich bei den Anlagegrenzwerten um Vorsorgewerte handelt. Deren Überschreitung ist mit keiner Gefährdung verbunden, solange die Überschreitung moderat und nicht von Dauer ist. Anders sieht es bei den Immissionsgrenzwerten aus, die bezogen auf die Feldstärke 10-Mal höher sind als die Schweizer Anlagegrenzwerte. Die Immissionsgrenzwerte sind aus Sicht des Schweizer Gesetzgebers Gefährdungsgrenzwerte, deren Überschreitung nicht hingenommen werden muss, egal wie gering oder kurz diese ausfällt.
Auf der Website des Bafu ist der Link zur Änderung der Vollzugempfehlung mit dem Datum 22. November 2024 versehen, sodass der Eindruck entsteht, das Amt hätte das PDF bereits im November 2024 veröffentlicht und es wäre von Jakob rd. sieben Wochen lang übersehen worden. Dem steht entgegen, dass das PDF seinen Metadaten zufolge erst am 10. Januar 2025 angefertigt und zuletzt am 13. Januar 2025 bearbeitet wurde. Dies deutet darauf hin, das PDF wurde frühestens am 13. Januar 2025 veröffentlicht. Der gegenwärtig jüngste Eintrag der relevanten Bafu-Webseite im Webarchiv datiert vom 30. Dezember 2024 und zeigt die besagte Änderung der Vollzugsempfehlung noch nicht.
Hintergrund
Gigaherz-Jakob orakelt über Richtungsdämpfung von Antennen
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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- Schweiz: Wie 5G voraussichtlich entfesselt wird (I) -
H. Lamarr,
03.12.2023, 19:13
- Schweiz: Wie 5G voraussichtlich entfesselt wird (II) -
H. Lamarr,
03.12.2023, 19:54
- Richtungsabschwächung vor Gericht - H. Lamarr, 03.12.2023, 20:33
- Wie 5G mit geänderter Vollzugshilfe entfesselt wird (III) - H. Lamarr, 20.01.2025, 16:39
- Schweiz: Wie 5G voraussichtlich entfesselt wird (II) -
H. Lamarr,
03.12.2023, 19:54