Füssener-5G-Moratorium: Ein Windei macht in Stuttgart Karriere (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Samstag, 02.11.2024, 17:26 (vor 23 Tagen) @ H. Lamarr

Wie die Allgäuer Zeitung am 24. Oktober berichtet, will die Stadt Füssen beim Mobilfunk auf die Bremse treten. Einstimmig habe der Stadtrat im proppenvollen Sitzungssaal des Rathauses die Mobilfunkunternehmen zu einem Ausbaumoratorium aufgefordert. Das heißt, bis eine vom Oberverwaltungsgericht Koblenz angeforderte Überprüfung der Grenzwerte vorliegt, sollen keine neuen Mobilfunkmasten in Füssen und seinen Ortsteilen installiert werden. Rechtlich bindend sei der Beschluss jedoch nicht.

Die Stuttgarter Blähboys des Vereins Diagnose-Funk sehen den Beschluss des Füssener Stadtrats nicht als peinlichen Schildbürgerstreich, nein, sie erkennen darin eine "Signalwirkung für alle Kommunen in Deutschland" :rotfl: :rotfl:.

Ganz ähnlich frohlockte der Verein zuvor am 15. Juli 2020 über ein "Vorbild für alle Gemeinden in Österreich". Damals glaubten die Stuttgarter ernsthaft, die Kärtener Gemeinde Flattach könnte von heute auf morgen beliebig niedrige Mobilfunkgrenzwerte auf ihrem Gemeindegebiet anordnen. Doch die Aufsichtsbehörde in Klagenfurt machte dem Spuk schnell ein Ende. Am 20. August 2020, rd. 40 Tage nach dessen Verkündung, musste die Gemeinde ihren ungültigen Beschluss zerknirscht aufheben. Diagnose-Funk aber wollte sich nicht so schnell von seiner Falschmeldung trennen. Es dauerte sage und schreibe 542 Tage, bevor der Verein am 25. Februar 2022 die fragliche Seite aus seinem Webauftritt entfernte. Dokumentiert ist die Flattach-Story auf der Website des IZgMF und im Forum.

Jetzt versuchen die Stuttgarter erneut aus einer Mücke einen Elefanten zu machen. Die Eigenleistung des Vereins besteht vorerst darin, seine Anhänger aufzuwiegeln, laufende Gerichtsverfahren gegen Funkmasten mit Verweis auf das Urteil des OVG Koblenz zu pausieren, neue Verfahren anzustrengen sowie Gemeinderäte und Bürgermeister mit dem OVG-Urteil ultimativ zu belästigen.

Wie immer braucht Diagnose-Funk verdächtig viele Worte, um seinen verstörten Anhängern die wirren angeblichen Verheißungen des OVG-Urteils klarzumachen. Kurz und bündig ist hingegen das, was merkur.de über den Beschluss des Füssener Stadtrats schreibt:

[...] „Der Beschluss des Füssener Stadtrates hat keine baurechtlichen Auswirkungen“, sagt Stefan Leonhart, Sprecher des Landratsamts Ostallgäu. „Wenn einem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, hat der Bauherr auch weiterhin einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung.“

So einfach ist der Sachverhalt ohne schmückendes Blendwerk der Stuttgarter Blähboys.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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