Mit 240 km/h durch die Stadt (Allgemein)

RDW ⌂ @, Sonntag, 09.01.2011, 19:10 (vor 5089 Tagen) @ H. Lamarr

Fahren Sie mit 240 km/h durch die Stadt? Wenn es nach H.-U. Jakob ginge, dann mit einiger Wahrscheinlichkeit schon. Denn Sie haben an Ihrem Auto ja vielleicht Hochgeschwindigkeitssreifen montiert, die bis 240 km/h gefahren werden dürfen. Dass Ihr Auto mangels PS dies wahrscheinlich gar nicht könnte, interessiert so jemanden wie Jakob natürlich nicht. Also: Natürlich fahren sie mit 240 km/h durch die Stadt, wenn sie das von den Reifen her dürften.

Weshalb schreibe ich das?
Ganz einfach, hier schreibt Jakob:
"Die in den Standortdatenblättern angegebenen Antennentypen können laut Datenblätter der Antennenhersteller in jedem Fall weit mehr leisten als die von den Mobilfunkbetreibern deklarierten Sendeleistungen.
In der Regel um Faktor 10 bis 30 mal mehr. Somit können die Sendeleistungen jederzeit, ferngesteuert um diese Faktoren erhöht werden, ohne dass sich jemand vom Servicepersonal auf die Anlage begeben muss."

Die Antennentypen sind beim Mobilfunk so etwas wie die Reifen beim Auto. Und wie das Auto die PS braucht, um die Reifenhöchstgeschwindigkeit zu erreichen, braucht die Mobilfunkanlage die passenden Verstärker, um die maximale Eingangsleistung der Antennentypen überhaupt erreichen zu können. Diese Antennentypen vertragen meist um die 500 Watt, aber: Welche Mobilfunkanlage hat denn, durch die Verstärker bedingt, überhaupt mehr als etwa 50-100 Watt technisch mögliche Sendeleistung (ohne Antennengewinn) je Antenne?

Das was Jakob wie oben zitiert schreibt, zeugt entweder vom kompletter Unverständnis des Aufbaues einer Mobilfunkanlage oder von einer tiefen Unehrlichkeit, die wider besseren Wissens zu solchen Aussagen befähigt. Bei Jakob halte ich beides für möglich.
Natürlich ist er jederzeit eingeladen, Datenblätter von in der Schweiz verwendeten Mobilfunkanlagen vorzuzeigen, welche solche Phantasiewerte von technisch möglichen maximalen Ausgangsleistungen je Antennenanschluss nennen, wie er sie glaubhaft machen möchte.
Bis darf man ihn völlig berechtigt als einen unqualifizierten *** oder als einen *** bezeichnen. Oder beides.

RDW

[Admin: *** editiert am 09.01.2011, 20:27 Uhr. Ich teile zwar Ihre Einschätzung der Qualifikation von Herrn Jakob und gehe auch davon aus, dass diesen Mann jedwede Verabalinjurien kalt lassen. Dennoch habe ich eingegriffen, weil auch schwache Verbalinjurien Gratis-Munition für die Feinde dieses Forums sind]


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