Ständerat: KVF-S empfiehlt Annahme der Motion 16.3007 (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 28.10.2016, 23:03 (vor 2971 Tagen) @ H. Lamarr

Gigaherz hat als Erster allerdings wie gewohnt unqualifiziert darüber berichtet: Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates beantragt ihrem Rat mit 7 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen, die Motion ihrer Schwesterkommission anzunehmen, welche eine möglichst rasche Modernisierung der Mobilfunknetze verlangt.

Mit Medienmitteilung vom 21.10.2016 startete das Schweizer Parlament die zweite und letzte Runde im spannenden Kampf um eine Lockerung der Anlagegrenzwerte in der Schweiz:

Im Rahmen der Beratung der Motion 16.3007 ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission (Modernisierung der Mobilfunknetze raschestmöglich sicherstellen) hat die Kommission zunächst die interessierten Kreise – Mobilfunkbetreiber und Umweltmediziner – angehört. Dabei ist sie über die Forderung der Mobilfunkbetreiber nach einer massvollen Anhebung des Anlagegrenzwertes orientiert worden. Auch hat sie Kenntnis genommen von den neuen Anlagen wie dem Mikrozellennetz, das in städtischen Gebieten bereits verbreitet ist, sowie von den Netzproblemen in nicht städtischen Gebieten. Sie beantragt mit 7 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen, die Motion anzunehmen. Diese verlangt eine Revision der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung mit dem Ziel, den Anlagegrenzwert für Mobilfunkanlagen anzuheben, die Vollzugshilfsmittel wie auch die Anlagendefinition zu vereinfachen und dabei insbesondere einen Anlagegrenzwert je Netzbetreiber festzulegen. Die KVF-S beantragt die Annahme dieser Motion, weil sie das Mobilfunknetz so rasch wie möglich modernisieren will.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Schweiz, Anlagengrenzwert, Ständerat


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