Prof. A. ./. IZgMF (Allgemein)

Sektor3, Freitag, 18.09.2009, 09:02 (vor 5569 Tagen) @ Sektor3

§ 186 Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Es kommt also darauf an, ob die beanstandeten Behauptungen ERWEISLICH WAHR sind. Damit es sich bei einer beanstandeten Behauptung nicht um "Üble Nachrede" handelt muss erwiesen sein, dass die Behauptung im Kern wahr ist. Die Beweislast liegt bei dem, der die Behauptung aufstellt.

Ein Beispiel aus der Praxis findet sich im Artikel "Leidet Prof. A. unter Wahrnehmungsverlust?"der Nichtraucher Info Nr. 34 - II/99. Hinweis: In diesem Artikel wird dem "Behaupter" vorgeworfen, "wider besseres Wissen" gehandelt zu haben. Wäre dies der Fall, dann wäre StGB §187 Verleumdung relevant.

"Zwei Monate nach Erscheinen des letzten Nichtraucher-Infos traf am 4. März 1999 ein Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei Dres. Romatka & Collegen ein, in dem der Vorstand der NID aufgefordert wurde, es zu unterlassen, künftig zu behaupten und/oder zu verbreiten, daß a) Prof. Dr. Franz Prof. A. leitender Angestellter des Verbandes der Cigarettenindustrie und b) ein Lügner und Betrüger sei sowie c) in allen wissenschaftlich orientierten Einrichtungen des Verbandes der Cigarettenindustrie eine Spitzenposition eingenommen habe. Für den Fall der Zuwiderhandlung sollte eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,- DM fällig werden. Außerdem sollte der NID-Vorstand die Kosten der Einschaltung der Rechtsanwälte aus einem Gegenstandswert von 100.000,- DM übernehmen.

Das kann doch nicht wahr sein, dachte ich mir, setzte mich hin und schrieb der Anwaltskanzlei:

Sehr geehrter Herr Dr. Romatka,

Sie tun mir richtig leid, daß Sie beauftragt wurden, einen Mann zu vertreten, der in der Tat ein Lügner und Betrüger ist. Doch zunächst folgendes:

Das "Nichtraucher-Info" ist das Mitteilungsorgan der Nichtraucher-Initiative Deutschland (NID) e.V. Redaktionell verantwortlich, so steht es im Impressum, bin ich allein. Den Artikel "Franz Prof. A. - ein Lügner und Betrüger" habe ich allein verfaßt und auch mit meinem Namen gekennzeichnet. Daher sind meine Vorstandskollegen in keinster Weise von Ihrem Unterlassungsanspruch tangiert.

Nun zum Inhalt:

1. Sie behaupten, die NID würde etwas "wider besseres Wissen" verbreiten. Das muß ich zurückweisen. Es ist sicher so, daß ich nicht vollständig über Herrn Prof. A.s beruflichen Lebensweg Bescheid weiß. Doch wider besseres Wissen verbreite ich bestimmt nichts. Lügen liegt mir als verantwortungsbewußtem Lehrer sehr fern.

Es kann allerdings sein, daß die eine oder andere Formulierung nicht ganz so zutreffend ist bzw. in der Eile ein Wort vergessen wurde. So fehlt in der Tat auf Seite 3 des Nichtraucher-Infos Nr. 32 unter der Überschrift "Weitere Hintergrundinformation" das Wort "früher". Der letzte Satz dieses Absatzes müßte daher lauten: "Auch die Geschäftsführung hat die gleiche Person: Prof. Dr. Franz Prof. A., früher leitender Angestellter des Verbandes der Cigarettenindustrie." Insofern bin ich Ihnen also sehr dankbar, daß Sie mich über das offizielle Ende(?) der Zusammenarbeit Ihres Mandanten mit dem Verband der Cigarettenindustrie informiert haben (1995), ich ging bisher von 1996 (siehe Nichtraucher-Info Nr. 33, Seite 20) aus.

2. Es kann ja sein, daß Sie das Wort "Spitzenposition" anders sehen. Daher habe ich auch die Spitzenposition definiert als "Geschäftsführer/Sekretär" (bei der Stiftung VERUM heißt es "Sekretar"). Wer wie Ihr Mandant inhaltlich solche Positionen einnimmt und jährlich über Beträge in Höhe von insgesamt bis zu zwei Millionen Mark verantwortlich mitzuentscheiden hat (dazu liegen uns sehr interessante Unterlagen vor, die wir gegebenenfalls gern veröffentlichen würden), der hat wohl eine Spitzenposition inne. Auf welchen Vorschlag hin und warum ist wohl Ihr Mandant zur Anhörung des Gesundheitsausschusses zum Nichtraucherschutz-Gesetz eingeladen worden?

Bei der Stiftung VERUM jedenfalls fungiert Ihr Mandant als Mitglied des Stiftungsrates. Ist das keine Spitzenposition? Anbei zudem die Kopie einer Anzeige des Forschungsrates Rauchen und Gesundheit - für den Fall, daß Ihr Mandant Sie über seine wahren Tätigkeiten belogen hat. Auf Seite 11 des Tätigkeitsberichtes 1988 des Forschungsrates Rauchen und Gesundheit (lassen Sie sich diesen von Ihrem Mandanten vorlegen) ist ihr Mandant mit Bild als "Wissenschaftlicher Sekretär der Forschungsgesellschaft Rauchen und Gesundheit, Hamburg" aufgeführt.

3. Die Einschätzung Ihres Mandanten, ein Lügner und Betrüger zu sein, beruht auf der Tatsache, daß er gegenüber der Circulation-Redaktion behauptet hat, "in keiner Weise, weder finanziell, wirtschaftlich, noch in anderer Art eine Verbindung zur Zigarettenindustrie" zu haben. Dies ist ja wohl schon aufgrund der von Ihnen selbst zugestandenen Verbindungen nicht der Fall.

4. Selbst wenn ein paar Formulierungen nicht ganz exakt waren - sie treffen jedenfalls im Grundsatz zu. Ich sehe daher keine Veranlassung, eine Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung zu unterschreiben.

Zur Zeit sind wir (also nicht ich allein) übrigens dabei, die Dokumente der US-amerikanischen Zigarettenindustrie zu studieren, insbesondere den Schriftverkehr zwischen der deutschen und der US-amerikanischen Zigarettenindustrie. Uns ist als erstes aufgefallen, daß der Name Ihres Mandanten am häufigsten erwähnt wird. Warum wohl? Eine Veröffentlichung in Form einer Zusammenfassung dieser Dokumente ist für das nächste Nichtraucher-Info geplant.

Mit freundlichen Grüßen

Ernst-Günther Krause

geschäftsführender Vizepräsident"


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