Prof. A. ./. IZgMF ▼ (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 17.09.2009, 22:56 (vor 5569 Tagen)

[Hinweis: Nach Prüfung bzgl. Verbotsbehauptung wieder frei gegeben am 20.03.2014]

Am 15. September passierte das, worauf einige Sendemastengegner und andere schon seit zwei Jahren gehofft haben: Eine Münchener Anwaltskanzlei stellte dem IZgMF eine vorbereitete Unterlassungserklärung zu, die wir bis heute 18:00 Uhr hätten unterschreiben sollen, was wir - widerspenstig - aber nicht gemacht haben. Jetzt droht uns Ungemach in Form einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Was ist passiert: Im 33774ten Posting dieses Forums schilderte Teilnehmer "sektor3" Parallelen zwischen Prof. A. (Tabakforschung) und dem *** Bis zu seiner vorläufigen Löschung heute wurde dieses Posting gemäß Views-Zähler 161-mal aufgerufen. Einer der Leser muss Franz Prof. A. gewesen sein, der sich von den Ausführungen "in beispielloser Form angegriffen und verunglimpft" sieht und deshalb dem IZgMF über seinen Rechtsbeistand eine Unterlassungserklärung zukommen ließ.

Hätten wir die Unterlassungserklärung unterschrieben und später dagegen verstoßen wäre eine Vertragsstrafe von 10'000 Euro fällig geworden. Immerhin schon mal ein schnuckeliger Kleinwagen. Der Streitwert wird - ungewöhnlich hoch - auf 100'000 Euro beziffert. Am Streitwert orientiert sich die Vergütung des Rechtsbeistands.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes muss ein Forenbetreiber ein Posting löschen, wenn ein Dritter durch Einwendungen anzeigt, dass er sich von diesem Posting beleidigt oder von übler Nachrede betroffen fühlt und die Einwendungen begründet und nachvollziehbar sind. Deshalb haben wir das Posting vorläufig vom Netz genommen und werden es, wenn die Einwendungen begründet und nachvollziehbar sind, endgültig löschen.

Allerdings sind die von Prof. A.s Anwälten vorgetragenen Einwendungen bisher nicht detailliert genug für eine abschließende Bewertung. Denn eine Prüfung des beanstandete Postings hat gezeigt, dass alle dort geäußerten Behauptungen auf belegten Zitaten beruhen, die mit den Entgegnungen von Prof. A. nicht im Einklang stehen. Um die Faktenlage zu vertiefen haben wir deshalb "sektor3", aufgefordert, seine Behauptungen detaillierter zu belegen. So von Prof. A.s Anwälten keine Einwände erhoben werden, wird dies öffentlich in Anschlusspostings zu dem (entfernten) beanstandeten Posting geschehen. Zur rückhaltlosen Klärung des Sachverhalts haben wir Prof. A.s Anwälten vorgeschlagen, dass ihr Mandant ggf. ebenfalls mit Anschlusspostings zu den Einträgen von "sektor3" seinen Standpunkt öffentlich darlegt.

[Hinweis Moderator: *** aus Rechtsgründen editiert am 20.07.10]

Troll-Wiese: http://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?mode=entry&id=34115

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Strategie, Prof. A., Tabakindustrie, Negative Feststellungsklage, Unterlassungserklärung, Ex-Tabaklobbyist, Abstieg


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