Frist nach Erinnerung... (Elektrosensibilität)

Thomas, Mittwoch, 31.12.2008, 03:13 (vor 5742 Tagen) @ H. Lamarr
bearbeitet von Thomas, Mittwoch, 31.12.2008, 03:46

Frist oder Erinnerung...

Frist (schriftlich), weil 2 x Erinnerung (telefonisch) ergebnislos blieben.

Iss aber für Außenstehende (mich) so nicht erkenntlich gewesen!

Außerdem ist es hier spiegelverkehrt zu Ihren Beispielen: Nutznießer von der Einhaltung der Frist ist erstrangig der Chef der BW, je weniger er die Frist ausschöpft, desto länger bleibt seine Antwort an exponierter Stelle kleben ohne von jüngeren Antworten nach unten verdrängt zu werden.

Das ist wohl wahr, ich wollte aber auch nicht eine noch genauere Erklärung, sondern nur darauf hinweisen,
dass ganz allgemein Aussagen in unterschiedlichster Weise bei einem anderen ankommen können!

Deshalb heute mal ohne Blumenstrauß und "Käseblumen", einfach so und ganz direkt:

Ihnen und ihrer Familie einen schönen und besinnlichen Jahreswechsel,

von einem wie mir, der sich naseweisig in Dinge einmischt, die ihn eigentlich nichts angehen müßten ...

(@Nachtrag: und auch Treffer mitschiffs nicht scheut, damit andere auch mal in ihrem eigenen Kopf ein Nachdenken erkennen ...)

Thomas


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