Frist oder Erinnerung... (Elektrosensibilität)

Thomas, Mittwoch, 31.12.2008, 01:26 (vor 5793 Tagen) @ H. Lamarr

Erinnerung:

Sehr geehrter Kunde,

sicher ist es Ihrer Aufmerksamkeit entgangen, den Sachverhalt XYZ bis heute zu klären, wir möchten Sie bitten, dies bis zum 12.01.2009 noch zu erledigen (...)


Frist:

Sehr geehrter Kunde,

der Sachverhalt XYZ ist bis heute nicht geklärt. Sollten Sie bis zum 12.01.2009 dem nicht nachkommen, so sehen wir uns gezwungen (...)

Zum Jahresabschluß: Bei Zahlungserinnerungen zahle ich in der Regel sofort oder schnellstmöglich, wird mir aber ein Frist gesetzt (Finanzämter z.B. tuhen das gerne ohne vorherige Errinnerung) zahle ich, wenn überhaupt, auf den letzten Drücker. ;-)


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