BGH-Klägerin: totes Huhn vor der Tür (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 26.01.2014, 20:57 (vor 3882 Tagen) @ Lilith

Vertretern dieser gesellschaftlichen "Denkrichtung" ist das Thema Mobilfunk nur Mittel zum Zweck. Das sind Wutbürger mit irgendeiner tief drinnen angelegten Abneigung gegenüber Fortschritt, Veränderung, Bewegung, Jugend. In der realen Welt wird ihnen der Kopf unter dem ergrauten Haar schon bei kleinen Anzeichen von Gegenrede ganz geschwinde rot bis dunkelrot.

Die Klägerin, die jetzt gewonnen hat, berichtet von Anfeindungen, der sie infolge ihrer Klage ausgesetzt war. So berichtet es Main-Netz in folgendem Auszug:

Für unsere Zeitung war die Klägerin nach ihrem Karlsruher Erfolg gestern nicht zu erreichen. Dem Bayerischen Rundfunk hatte sie tags zuvor von Anfeindungen im Haus erzählt: Man habe mehrfach ihr Auto verkratzt, einmal ein totes Huhn vor die Tür gelegt. Ihre Penthousewohnung habe sie deshalb vor zwei Jahren verkauft - »zu einem aus meiner Sicht marktüblichen Preis«, wie Hausverwalter Nees anmerkt. Dass die Antennen auf dem Dach den Wert der Immobilie schmälern könnten, glaubt er nicht. Im Gegenteil: »Von den Mieteinnahmen profitiert auch die Klägerin.« Auch an den von Funkturm Deutschland einmalig gezahlten 50 000 Euro habe sie ihren Anteil. Maria Rückert, die inzwischen um die Ecke in einem Reihenhaus lebt, besitzt noch zwei kleinere Wohnungen in dem Hochhaus.
Das Aus der Behringstraße 23 als Mobilfunkstandort bedeutet das gestrige Urteil nicht, wie Anwalt Faust einräumt: Die bestehenden Antennen - rund ums Dach sind mehr als zehn montiert - sind nicht betroffen, der Vertrag läuft nach Angaben der Hausverwaltung noch zwölf Jahre. Gekippt ist nur der Plan der Hausgemeinschaft, sie auf einem gemeinsamen Mast zu vereinen.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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