BGH-Urteil: Sendemast auf dem Dach nur mit Zustimmung aller (Allgemein)

Lilith, Sonntag, 26.01.2014, 08:52 (vor 3883 Tagen) @ H. Lamarr

Das Ungefähre wird zum "Maßstab", glaubt Dummbatz "Mahner" und jubelt bei Gigaherz in umständlichem Kaiserzeitsdeutsch:

"Die Strittigkeit bezüglich der Objektivierung der Grenzwertregelung wird für Miteigentümer als Maßstab zu einer individuellen Bewertung eines Risikos für den Werterhalt seines Eigentums anerkannt. Insofern stellt die Rechtsprechung den Schutz des Wertes von gemeinschaftlichem Eigentum unter Vorrang gegenüber jenen Rechtsgütern, deren Schutz durch Grenz- und Richtwerte geregelt werden."

Hauseigentümer-Gemeinschaften werden sich um Querulanten stärker als bisher kümmern müssen.

Nicht-Miteingentümer wie die örtliche Gegnerinitiative bleiben aber zum Glück weiterhin außen vor.

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"Wer die Dummbatzen gegen sich hat, verdient Vertrauen." (frei nach J.-P. Sartre)


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